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Gericht
Datum
Aktenzeichen
Stichwort
Entscheidungen vom 28. März 2014
Zum Beweis des ersten Anscheins für eine Vorfahrtsverletzung des in einen Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmers
Solange eine im Verkehrszentralregister eingetragene Verkehrszuwiderhandlung nicht getilgt bzw. tilgungsreif ist, ist diese für die Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2 a Satz 1 Nr. 1 StVG verwertbar.