- 09.07.2025
- Wege zur Sozialversicherung (WzS)
Zur Notwendigkeit von Verfahrensgarantien für traumatisierte Menschen im Sozialverwaltungsverfahren
Der Autor hat sich bereits in WzS 2025, 154 ff. mit dem Begriff des „betroffenengerechten“ Verwaltungsverfahrens beschäftigt. Im Mittelpunkt dieses Aufsatzes steht nun eine Bestandaufnahme von Verfahrensgarantien, die bereits vom Gesetzgeber in unterschiedlichen Regelungsbezügen geschaffen wurden. Rechtsgebiete wie z. B. das Asylrecht, das Soziale Entschädigungsrecht, aber auch das Strafprozessrecht haben Verfahrenseigenarten im Hinblick auf einen Defizitausgleich für Traumatisierte aufgenommen. Diese können als Regelungsbeispiele für eine Überarbeitung des Sozialverwaltungsverfahren dienen, die besondere Verfahrensgarantien für traumatisierter Menschen stärker im Blick hat.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Wege zur Sozialversicherung (WzS).
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