1. Das Tatsachengericht darf einen Beweisantrag zu einer entscheidungserheblichen Frage ablehnen, wenn sich ausschließen lässt, dass die Beweiserhebung zu neuen Ergebnissen führen kann, die geeignet sind, die bisherige Überzeugung des Gerichts zu erschüttern.
2. Einzelfall, in dem es an hinreichenden Anhaltspunkten für die behauptete Gefahr einer Retraumatisierung im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei einer Rückkehr in den Kosovo fehlt.