OVG Saarlouis |
1. Senat |
31.3.2008 |
1 A 14/08 |
Der Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht (§ 14 Abs. 3 Halbs. 1 Nr. 3 BeamtVG), steht im Einklang mit Art. 33 Abs. 5 GG und sonstigem Verfassungsrecht.
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VG Saarlouis |
Disziplinarkammer |
28.3.2008 |
4 K 797/07 |
1. Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafbefehls können gem. § 57 II BDG der Entscheidung der Disziplinarkammer ohne erneute Prüfung zugrunde gelegt werden. 2. Zur Maßnahmebemessung im Falle eines Zugriffsdelikts.
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
27.3.2008 |
5 K 803/07 |
Die in einem Vorverfahren gemäß den §§ 68 ff. VwGO entstandene Geschäftsgebühr ist in den Fällen des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO vom Kostenbeamten des Gerichts nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG hälftig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.
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VG Saarlouis |
2. Kammer |
26.3.2008 |
2 K 963/07 |
Die Meldebehörde ist nicht verpflichtet, die aus Anlaß der Anmeldung unter einem Scheinwohnsitz gespeicherten Daten zu löschen, solange im Rechtsverkehr der Rechtsschein fortbesteht, der Betreffende wohne unter dieser Anschrift
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OVG Saarlouis |
3. Senat |
26.3.2008 |
3 A 466/07 |
a) Unterlässt es der Vater des Auszubildenden, auf dem Formblatt 3 zum Förderantrag anzugeben, dass eine Tochter (Schwester des Auszubildenden) im Bewilligungszeitraum Arbeitslosenhilfe bezieht, weil noch keine Klarheit darüber besteht, ob sie eine beantragte (allerdings erst später bewilligte) Rente wegen Erwerbsminderung erhält, so handelt er fahrlässig im Verständnis von § 47 a S 1 BAföG. b) Ein ordnungsgemäßer Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG auf Zubilligung eines Härtefreibetrags muss die Benennung des Lebenssachverhaltes umfassen, aus dem die Härtelage hergeleitet wird (im Anschluss an VGH München, Urteil vom 22.10.1998 - 12 B 96.426 - FamRZ 1999, 1025). c) Der bloße in einem Antrag auf Zubilligung eines Härtefreibetrages nach § 25 Abs. 6 BAföG enthaltene Hinweis auf die Schwerbehinderung eines Familienangehörigen (Schwester) und die Angabe des Behinderungsgrades geben keinen Anlass zu der Annahme, dass neben den behinderungstypischen mit Zubilligung der entsprechenden Pauschale berücksichtigten Aufwendungen zusätzlich in erheblichem Umfange ungedeckte Krankheitskosten (hier: Aufwendungen für weite Fahrten zu auswärtigen Behandlungsorten und Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Verpflegung) anfallen. d) Nur solche Aufwendungen können die Zubilligung eines Härtefreibetrages nach § 25 Abs. 6 BAföG rechtfertigen, die im betreffenden Bewilligungszeitraum bestritten werden mussten und das zur Bedarfsdeckung einzusetzende Einkommen gemindert haben.
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
26.3.2008 |
5 K 169/07 |
Eine Baugenehmigung verstößt nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn mit ihr bei einer bestandskräftig genehmigten Brennerei, mit deren Errichtung sich der Nachbar in einem gerichtlichen Vergleich einverstanden erklärt hat, die Erweiterung eines mit einem späteren Bauschein ebenfalls bestandskräftig genehmigten Lagerraums zugelassen wird.
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
26.3.2008 |
5 K 1967/07 |
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
26.3.2008 |
5 K 418/07 |
Das Halten eines Pferdes auf einem Grundstück ohne Hinzutreten irgendwelcher damit im Zusammenhang stehender baulicher Anlage erfüllt nicht die Einschreitensvoraussetzungen des § 82 Abs. 2 LBO. Dies gilt auch dann, wenn dieses Grundstück mit einem Elektrozaun eingefriedet ist.
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
26.3.2008 |
5 K 92/06 |
1. Enthält eine Baugenehmigung keine brauchbare Betriebsbeschreibung, geht das im Falle der Nachbaranfechtung im Zweifel zu Lasten des Bauherrn. 2. Bei der Bestimmung des Störpotentials eines weitgehend im Freien betriebenen Brennholzsägebetriebes sind alle typischerweise anfallenden Betriebsvorgänge zu berücksichtigen. 3. Werden betriebsnotwendige lärmintensive Betriebsvorgänge bei der Darstellung des Störpotentials verschwiegen, ist davon auszugehen, dass es sich bei der Baugenehmigung von einem sog. "Etikettenschwindel" handelt. 4. Auflagen, die den Lärmschutz in das Wohlverhalten des Betriebes stellen, sind als Schutzmaßnahmen nicht zu berücksichtigen.
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
26.3.2008 |
8 W 25/08 - 3 |
a. Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretene Verfahrensunterbrechung bezieht sich nicht auf ein laufendes PKH-Verfahren. b. Miteigentumsanteile an im Ausland gelegenen Grundstücken sind kein Schonvermögen; allerdings ist ihr Einsatz zum Bestreiten der Prozesskosten regelmäßig unzumutbar.
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OVG Saarlouis |
1. Senat |
25.3.2008 |
1 E 161/08 |
Endet ein Verfahren durch Klagerücknahme, so läuft die Sechs-Monats-Frist der §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG ab Eingang der Rücknahmeerklärung beim Gericht. Hauptsacheverfahren betreffend den Widerruf von Waffenbesitzkarten sind mit dem Auffangwert zuzüglich 750,- EUR je weitere Waffe zu bewerten.
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OVG Saarlouis |
2. Senat |
20.3.2008 |
2 A 33/08 |
Es ist nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, anstelle des Antragstellers beziehungsweise seines Prozessbevollmächtigten aus einem Gemenge von Darlegungen, die ohne Bezug zu einem der Tatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO für die Zulassung der Berufung vorgebracht werden, mit Überlegungs- und Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund – zutreffend – zuordnen lässt. Asylbewerber können zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) ebenso wie eine drohende politische Verfolgung im Heimatland (Art. 16a Abs. 1 GG, § 60 Abs. 1 AufenthG) mit Blick auf die dem § 42 AsylVfG zu entnehmende Bindungswirkung der diesbezüglich negativen Entscheidung des Bundesamtes generell nicht mit Erfolg gegenüber der Ausländerbehörde geltend machen. Diese darf in diesen Fällen den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) nur und erst dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat. Entscheidend hierfür ist nicht allein die formelle Stellung eines Asylantrags durch den betroffenen Ausländer, sondern ob seinem Vorbringen materiell ein Asylgesuch im Verständnis des § 13 AsylVfG entnommen werden kann, auch wenn er ausdrücklich von der Stellung eines förmlichen Asylantrags (§ 14 AsylVfG) Abstand genommen hat. Das Vorbringen des Ausländers gegenüber den Behörden ist in seiner Gesamtheit zu würdigen und dabei ist insbesondere auch in von ihm vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen und Berichten enthaltener tatsächlicher „Vortrag“ zu berücksichtigen. Da der § 13 AsylVfG der Konzentration und der Beschleunigung von Verfahren dient und letztlich auch Verzögerungen durch etwaige einem ausländerbehördlichen Verfahren nachgeschaltete förmliche Asylanträge ausschließen soll, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ausländerbehörde berechtigt oder sogar verpflichtet wäre, eine potentiell dem Bereich politischer Verfolgung zuzurechnende Rückkehrgefährdung bei Ausländern, die aus anderen Gründen die Stellung eines förmlichen Asylantrags ablehnen, gewissermaßen „aufzuspalten“ und unter „Eliminierung politischer Elemente“ mit Blick auf § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG einer isolierten Überprüfung und Entscheidung zuzuführen. Der Anwendungsbereich des § 72 Abs. 2 AufenthG betrifft insbesondere gravierende und sich zeitnah realisierende krankheitsbedingte Gefährdungen eines Ausländers aufgrund fehlender oder für den Betroffenen nicht erreichbarer Behandlungsmöglichkeiten in seinem Heimatland, wenn dieser zuvor nie ein Asylgesuch gestellt hatte, oder – in engen Ausnahmen – die Fallkonstellationen, in denen die eigenständige ausländerbehördliche Entscheidungszuständigkeit bei der Geltendmachung so genannter Allgemeingefahren durch im Wege ausländerbehördlicher Erlassregelungen geschützter Asylbewerber wegen der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG zur Schließung grundrechtlicher Schutzlücken geboten ist.
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FG Saarbrücken |
2. Senat |
19.3.2008 |
2 V 1039/08 |
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
19.3.2008 |
9 UF 123/07 |
Bei einer Ehezeit von nicht ganz 23 Jahren und einer zum Ehezeitende bereits knapp über 11 Jahre andauernden Trennung der Parteien kommt eine Anwendung der Härteklausel nach § 1587c Nr. 1 BGB allein schon im Hinblick auf die Länge der Trennungszeit in Betracht.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
18.3.2008 |
3 K 1366/07 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
18.3.2008 |
3 K 291/06 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
18.3.2008 |
3 K 827/07 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
18.3.2008 |
3 K 829/07 |
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VG Saarlouis |
1. Kammer |
17.3.2008 |
1 L 169/08 |
Die Schulartempfehlung der Grundschule ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
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OVG Saarlouis |
1. Senat |
14.3.2008 |
1 A 22/08 |
Zwischen einem früheren öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis und einem späteren Beamtenverhältnis besteht der in Art. 2 § 2 Abs. 4 des 2. HStruktG vorausgesetzte unmittelbare zeitliche Zusammenhang regelmäßig bereits dann nicht, wenn die beiden Beschäftigungsverhältnisse durch einen Zwischenzeitraum getrennt sind, der mindestens einen Arbeitstag (Tag, an dem in dem betreffenden Verwaltungszweig gearbeitet wird) enthält. Daran ändert sich nichts dadurch, dass das Beamtenverhältnis unter Verwendung eines im früheren Rechtsverhältnis als Soldat auf Zeit erlangten Zulassungsschein nach § 10 SVG begründet wurde, aber zwischen Soldaten- und Beamtenverhältnis ein Zeitraum von 3 Jahren und 4 Monaten lag und der spätere Beamte in dieser Zeit mehrere private Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse eingegangen war.
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LSG Saarbrücken |
5. Senat |
14.3.2008 |
L 5 BL 2/07 |
Eine begriffliche Bestimmung, was "blind" im Sinne des § 1,3 des saarländischen Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (BlihiG) ist, enthält das Gesetz nicht. Es kann zur Begriffsbestimmung auf Ziff. 23 AHP zurückgegriffen werden.
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OVG Saarlouis |
1. Senat |
13.3.2008 |
1 B 403/07 |
Ein Landwirt, der an einer aus öffentlichen Mitteln geförderten Agrarumweltmaßnahme teilgenommen hat, verliert sein nach innerstaatlichem Recht durch die Vorschriften der §§ 18 Abs. 3, 30 Abs. 2 S. 2 BNatSchG, 1 FGlG, 22 Abs. 2 Nr. 2 SNG geschütztes Recht, sein in Grünland umgewandeltes Ackerland binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist nach Ablauf der Umwandlungsmaßnahme wieder ackerbaulich zu nutzen, nach den Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens weder infolge der Meldung seiner Grundstücke als Teil eines Natura 2000-Gebietes noch infolge der Aufnahme des Gebietes in die Liste von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung.
Bei summarischer Betrachtung spricht alles dafür, dass er seine Eigentümerinteressen in dem der europarechtlichen Listung nachfolgenden Verfahren der innerstaatlichen Ausweisung des Gebietes als Schutzgebiet in gleicher Weise geltend machen kann wie ein Landwirt, der zur Zeit der Meldung beziehungsweise Listung eines Natura 2000-Gebietes auf innerhalb dieses Gebietes gelegenen Flächen Ackerbau betreibt.
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FG Saarbrücken |
2. Senat |
13.3.2008 |
2 K 2221/06 |
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VG Saarlouis |
2. Kammer |
13.3.2008 |
2 L 2078/07 |
Die aufschiebende Wirkung der Klage einer bosnischen Staatsangehörigen, die eine Aufenthaltserlaubnis wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbotes begehrt (wesentliche Verschlimmerung einer posttraumatischen Belastungsstörung), ist mit Blick auf die unzureichenden Möglichkeiten einer psychotherapeutischen Behandlung im Heimatstaat und die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Krankheitsbildes im Hauptsacheverfahren anzuordnen.
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
13.3.2008 |
8 U 249/07 - 71 |
Zur Wirksamkeit einer in einem Zeichnungsschein zum Beitritt zu einem Fonds zu Gunsten einer Treuhänderin enthaltenen Spezialvollmacht, wenn der später erteilte umfassende Treuhandauftrag und die hierauf beruhende notariell beglaubigte Vollmacht wegen der darin eingeräumten umfassenden rechtlichen Befugnisse und der fehlenden Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig sind.
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
12.3.2008 |
10 L 54/08 |
Die in einem EU-Mitgliedsstaat ohne Überprüfung der Fahreignung durch bloße Umschreibung einer - in Wahrheit nicht mehr existenten - deutschen Fahrerlaubnis erteilte ausländische Fahrerlaubnis belegt nicht die Wiedererlangung der Fahreignung des Inhalts und steht daher der Anwendung innerstaatlichen Rechts nicht entgegen.
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
12.3.2008 |
11 K 246/05 |
1. Maßstab für die Auslegung eines Gebührenbescheides im Hinblick auf die Bestimmbarkeit des Adressaten, des Absenders und der Regelung ist ein verständiger Empfänger. 2. Fremdleistungsentgelte dürfen nur insoweit in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, als der Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten beachtet worden ist; zu den hierbei zu beachtenden Prüfungskriterien. 3. Eine noch so geringe private Beteiligung an einer städtischen Gesellschaft führt unter Berücksichtigung der Richtlinie 97/52/EG und der Rechtsprechung des EuGH dazu, dass kein vergabefreies In-house-Geschäft mehr vorliegt.
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OLG Saarbrücken |
4. Zivilsenat |
12.3.2008 |
4 W 312/07 - 59 |
Über die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens ist in dem Beweisverfahren nicht mehr zu entscheiden, wenn die Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin eine Widerklage anhängig gemacht hat, die sich auf das Beweisergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens stützt.
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OVG Saarlouis |
1. Senat |
11.3.2008 |
1 A 378/07 |
Die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde setzt die Aufnahme des pflegebedürftigen Angehörigen in einen gemeinsamen Haushalt voraus.
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FG Saarbrücken |
2. Senat |
11.3.2008 |
2 K 1183/06 |
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