OVG Saarlouis |
2. Senat |
27.12.2007 |
2 A 323/07 |
Von der Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Erteilung eines Aufenthaltstitels an abgelehnte Asylbewerber nach Satz 3 der Vorschrift nicht erfasste Ansprüche bestehen nur in den Fällen, in denen die Erteilung des Aufenthaltstitels in den besonderen Vorschriften des Aufenthaltsrechts ausdrücklich (zwingend) vorgeschrieben ist. Das Vorliegen einer Ermessensreduzierung "auf Null" in den Fällen, in denen das Aufenthaltsrecht die Erteilung eines Titels in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt, genügt hingegen nicht zur Bejahung eines solchen "Anspruchs" im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG. Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG ist eine Aufenthaltserlaubnis dem "Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen" - unter anderem - nur "zur Ausübung der Personensorge" zu erteilen. Diese Nachzugsbewilligung setzt aber voraus, dass der ausländische Elternteil die Personensorge (§ 1626 BGB) tatsächlich ausübt und zu diesem Zweck mit dem Kind zusammenwohnt. Das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) beziehungsweise der richterlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 VwGO) durch die Ablehnung in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisanträge schützt einen Verfahrensbeteiligten nicht vor jeder nach seiner Meinung unrichtigen Ablehnung eines von ihm in mündlicher Verhandlung gestellten Beweisantrags. Vielmehr kann eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts erst dann angenommen werden, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im Prozessrecht findet, sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt hat und die Ablehnung des Beweisersuchens daher erkennbar willkürlich erscheint. Ob die rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht im Ergebnis zutreffend ist oder nicht, ist nicht dem Verfahrensrecht unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen.
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LSG Saarbrücken |
2. Senat |
19.12.2007 |
L 2 U 135/05 |
Eine Beteiligungsquote von 10 - 12 % der Gesamtbelegschaft an einem Fußballturnier, das von der Leitung eines Unternehmens mit Werken in mehreren Ländern Europas ins Leben gerufen worden ist, ist zwar gering, jedoch noch nicht als offensichtliches Missverhältnis zu werten, das eine versicherte Gemeinschaftsveranstaltung ausschließen würde.
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FG Saarbrücken |
2. Senat |
19.12.2007 |
2 K 2381/05 |
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
20.3.2007 |
9 UF 167/06 |
Prüfungsmaßstab des Familiengerichts nach Erhebung einer Gefährdungsmittelung gemäß § 8a Abs 3 SGB VIII durch das Jugendamt
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
9.3.2007 |
9 WF 19/07 |
Unterhaltsurteile und Vergleiche, die aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammen, gehen über den Zeitpunkt der Vollendung der Volljährigkeit hinaus weiter und können nur im Wege der Abänderungsklage nach Eintritt der Volljährigkeit abgeändert werden.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
25.5.2007 |
9 UF 163/06 |
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt. Zur Befristung eines Aufstockungsunterhalts gemäß § 1573 Abs. 5 BGB.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
16.5.2007 |
9 UF 77/06 |
Zur - hier bejahten - Frage, ob vorhandenes Vermögen zu Unterhaltszwecken zu verwerten ist (§ 1577 Abs. 1 und 3 BGB).
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
27.7.2007 |
9 WF 97/07 |
Gemäß § 33 Abs. 1 FGG setzt die Festsetzung eines Zwangsgeldes voraus, dass jemandem durch gerichtliche Verfügung (§ 16 FGG) die Verpflichtung auferlegt ist, eine Handlung vorzunehmen, zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden. Gerichtliche Verfügungen, die nur feststellenden Charakter haben, etwa dahingehend, dass einem Elternteil das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeräumt wird, ohne zugleich den Beteiligten bestimmte Verpflichtungen aufzuerlegen, sind keine vollzugsfähigen Regelungen im Sinne des § 33 Abs. 1 FGG.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
9.7.2007 |
9 UF 23/07 |
Die Vorschrift des § 10a Abs. 3 VAHRG ist nicht dahin zu verstehen, dass er eine Anwendung des § 1587c BGB im Abänderungsverfahren generell verhindert und Billigkeitserwägungen nur in dem von ihm gezogenen Rahmen und nur mit der Rechtsfolge zulässt, dass eine Abänderung der Erstentscheidung unterbleibt. Vielmehr kommt eine Herabsetzung oder ein Ausschluss nach § 1587c BGB, soweit der Einstieg in die Abänderung eröffnet ist, dann in Betracht, wenn sich das wirtschaftliche Gleichgewicht zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten so verändert, dass eine Inanspruchnahme im Rahmen des Versorgungsausgleichs grob unbillig wäre.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
2.8.2007 |
9 WF 90/07 |
In kindschaftsrechtlichen Eilverfahren müssen Eingriffe in das elterliche Sorgerecht in einer Einzelfall bezogenen Abwägung in besonderem Maße dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Übermaßverbot (§ 1666a BGB) Rechnung tragen. Eine Trennung des Kindes von dem sorgeberechtigten Elternteil darf nur dann erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
16.7.2007 |
9 UF 37/07 |
Lehnt der allein sorgeberechtigte Elternteil die Umgangskontakte des anderen Elternteils mit dem gemeinsamen Kind in einer das Kindeswohl gefährdenden Weise ab, kommt in Betracht, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Dauer der Umgangskontakte zu entziehen und eine Umgangspflegschaft anzuordnen.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
10.8.2007 |
9 UF 105/06 |
Das bloße Auskunftsverlangen des geschiedenen Ehegatten entfaltet hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts keine verzugsbegründende Wirkung, da § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt nicht anwendbar ist.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
5.10.2007 |
9 UF 67/07 |
Zur - hier bejahten - Wirksamkeit eines notariellen beurkundeten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs.
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LG Saarbrücken |
2. Zivilkammer |
10.7.2007 |
2 S 114/06 |
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OLG Saarbrücken |
2. Zivilsenat |
13.7.2007 |
2 W 122/07 - 14 |
Zum Begründungserfordernis eines Kostenfestsetzungsbeschlusses
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OLG Saarbrücken |
2. Zivilsenat |
5.10.2007 |
2 W 188/07 - 21 |
Die teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr ist im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu beachten, wenn entsprechende Erstattungsansprüche entweder anderweitig tituliert oder unstreitig sind. Liegen diese Voraussetzungen dagegen nicht vor oder ist das Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs auf Erstattung der Geschäftsgebühr zumindest zweifelhaft, scheidet eine Kürzung der Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren von vornherein aus.
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OLG Saarbrücken |
2. Zivilsenat |
10.12.2007 |
2 W 259/07 - 30 |
Die Anrechnungsbestimmung Vorbemerkung 3 Abs. 4 Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) RVG hindert die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die unterlegene Partei im Regelfall nicht.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
8.1.2007 |
3 K 419/06 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
23.1.2007 |
3 K 365/06 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
14.2.2007 |
3 K 253/06 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
6.3.2007 |
3 K 430/06 |
1. Nach § 18 Abs. 2 BhVO (Saarland) können, wenn Hinterbliebene im Sinne von § 18 Abs. 1 BhVO (Kinder und Ehegatte) nicht vorhanden sind, Beihilfen an andere Personen nur gewährt werden, soweit diese durch die Kosten belastet sind, die sie für den Beihilfeberechtigten bezahlt haben.
2. Eine Belastung im Sinne der Vorschrift scheidet aus, wenn der (in zumutbarer Weise verwertbare) Nachlass des verstorbenen Beihilfeberechtigten zur Deckung der durch seine Krankheit und seinen Tod bedingten Aufwendungen ausreicht.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
6.3.2007 |
3 K 398/06 |
Zur Rechtmäßigkeit einer dem Miterben eines verstorbenen Beihilfeberechtigten gegenüber geltend gemachten Rückforderung von an den Beihilfeberechtigten zu dessen Lebzeiten auf eine zu erwartende Beihilfe gewährten Abschlagszahlungen.
Zur "VA-Befugnis" der Beihilfestelle in derartigen Rückforderungsfällen.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
17.4.2007 |
3 K 371/06 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
22.3.2007 |
3 K 396/06 |
1. Auch in beamtenrechtlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Durchführung eines Vorverfahrens entbehrlich, wenn der angefochtene Bescheid noch nicht bestandskräftig ist und es sich als reine Förmelei darstellen würde, den Rechtsschutzsuchenden auf das Widerspruchsverfahren zu verweisen, weil Beklagter und Widerspruchsbehörde identisch sind und der Beklagte sich sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat. 2. Zu den Voraussetzungen eines Wiederaufgreifens des Verfahrens um die Gewährung einer Beihilfe, der insoweit zu wahrenden Antragsfrist und einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. 3. Zur Ermessensentscheidung über die Rücknahme rechtswidriger bestandskräftiger Beihilfebescheide. 4. Zur Rechtswidrigkeit der Anrechnung eines Eigenanteils bei Aufwendungen für chronisch Kranke in Dauerbehandlung.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
29.3.2007 |
3 K 330/07 |
1. Die Aufwendungen für das Fertigarzneimittel Acomplia (Wirkstoff Rimonabant), das nach Anlage 8 zu Nr. 18 der Arzneimittel-Richtlinien 2006 des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen als zentral wirkendes Abmagerungsmittel von der Versorgung ausgeschlossen ist, sind nach saarländischem Beihilferecht regelmäßig nicht beihilfefähig. 2. Von der Verweisung in Nr. 4.1 der Richtlinien zu § 5 Abs. 2 a BhVO Saar betreffend die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden und Mittel vom 15. April 2003 auf (die „entsprechend“ anzuwendende) Nr. 17 der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien) des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen „in der jeweils geltenden Fassung“ werden bei sinngerechter Auslegung auch die von der Versorgung ausgeschlossenen Arzneimittel erfasst, die in der Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien nicht mehr in Nr. 17, sondern in Nr. 18 aufgeführt sind.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
8.5.2007 |
3 K 376/06 |
Die Behandlung eines Reizdarmsyndroms mittels Ozon/Sauerstoff-Darminufflationen sowie Symbioflor, Pro Symbioflor, Vitaminen, Mineralstoffpräparaten und Abführmitteln ist keine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
26.6.2007 |
3 K 342/06 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
26.6.2007 |
3 K 343/06 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
17.7.2007 |
3 K 353/06 |
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
4.9.2007 |
3 K 325/06 |
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