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Gericht
Datum
Aktenzeichen
Stichwort
Entscheidungen vom 27. Juli 2016
Liegt ein triftiger Grund dafür vor, das Mandat eines beigeordneten Rechtsanwalts zu kündigen, ist durch Änderungsbeschluss ein anderer Anwalt beizuordnen, eventuell anfallende Mehrkosten sind von der Staatskasse zu tragen.
Es spricht Überwiegendes dafür, dass eine Pflicht der aus dem Entsorgungsverband Saar (EVS) ausgeschiedenen Gemeinden, diesem den bei privaten Haushalten anfallenden und zur Verwertung geeigneten Teil des Restmülls zu überlassen, nicht besteht.