Dokumentsuche
Gericht
Datum
Aktenzeichen
Stichwort
Entscheidungen vom 30. April 2015
Bulgarien ist sicherer Drittstaat. Es gibt jedenfalls für alleinstehende Männer keine systematischen Mängel im bulgarischen Asylsystem.
Zur Frage der eritreischen/äthiopischen Staatsangehörigkeit
Rechtsmittel-AZ: 2 A 115/15
Es liegen keine systemischen Mängel in Asylverfahren Italiens vor.
Zu den Voraussetzungen der Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Verdachtskündigung; zur Frage der Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 91 Abs. 2 SGB IX