VG Saarlouis |
3. Kammer |
1.2.2011 |
3 L 22/11 |
1. Tatsachen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, können nur solche Umstände sein, die es dem Studierenden unzumutbar oder unmöglich machen, die Verzögerungen zu verhindern. 2. Diese Voraussetzungen sind nach dem Vorbringen des Antragstellers, der sich u.a. auf die Belastung seiner zu 70 % schwerbehinderten Mutter beruft, im konkreten Fall nicht glaubhaft gemacht.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
28.11.2011 |
3 L 1754/11 |
1. An das Vorliegen eines unabweisbaren Grundes sind strenge Anforderungen zu stellen. Ein Grund ist dann unabweisbar im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG, wenn Umstände eintreten, die die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisherigen Berufs objektiv oder subjektiv unmöglich machen. 2. Ein unabweisbarer Grund liegt nicht schon dann vor, wenn ärztlicherseits ein Fachrichtungswechsel im Hinblick auf eine spätere berufliche Belastung (bloß) befürwortet wird. Es fehlt an der für die Annahme eines unabweisbaren Grundes geforderte "Alles - oder - Nichts"-Situation.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
22.11.2011 |
3 L 1460/11 |
1. Es spricht viel dafür, dass die Einschränkung nach § 6 Satz 1 BAföG in den Fällen des Besuchs einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wegen Verstoßes gegen das durch Art. 18 Abs. 1 EG verliehene Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht anzuwenden sind. 2. Selbst wenn man im Hinblick auf die Tragweite der Entscheidung die Erfolgsaussichten der Klage des Antragstellers in der Hauptsache eher zu Gunsten der Antragsgegnerin als zu Gunsten des Antragstellers als offen einstuft, fällt die bei dieser Sach- und Rechtslage gebotene Interessenabwägung im konkreten Fall zu Gunsten des Antragstellers aus.
Rechtsmittel-AZ: 3 B 430/11
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
28.1.2011 |
3 K 849/09 |
1. Ob ein behauptetes Darlehen oder eine sonstige rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit angeblicher Rückzahlungspflicht als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG anzuerkennen ist, hängt davon ab, ob die rechtsgeschäftliche Vereinbarung zivilrechtlich wirksam getroffen wurde und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden auch nachgewiesen ist (im konkreten Einzelfall mangels konkreter Anhaltspunkte für eine tatsächlich bestehende Rückzahlungspflicht der Klägerin verneint). 2. Vgl. den Gerichtsbescheid in dieser Sache vom 23.11.2010 - 11 K 849/09 -
Rechtsmittel-AZ: 3 A 230/11
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
8.12.2011 |
3 K 772/10 |
1. Wer Schuldner des Rückerstattungsanspruchs gemäß § 112 SGB X ist, bestimmt sich danach, wer als Leistungsempfänger anzusehen ist. 2. Insofern ist mangels ausdrücklicher Regelung in § 112 SGB X auf die allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Grundsätze des Bereicherungsrechts zurückzugreifen. 3. In den Fällen des Bereicherungsausgleichs im Dreiecksverhältnis, wie es im konkreten Fall zwischen Kläger, Beklagter und Beigeladenen vorliegt ist zur Ermittlung der jeweiligen Leistungsbeziehungen stets eine allen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles Rechnung tragende wertende Gesamtbetrachtung durchzuführen.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
22.11.2011 |
3 K 766/11 |
Bloße Umgangskontakte des kostenbeitragspflichtigen Elternteils mit dem in einer Jugendhilfemaßnahme betreuten Kind rechtfertigen keine Herabsetzung des Mindestkostenbeitrags.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
29.9.2011 |
3 K 755/10 |
Einzelfall, in dem es der Klägerin gelungen ist, das Gericht davon zu überzeugen, dass keine rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung vor der Stellung des Förderungsantrages er-folgte und dass sie von einem durch ihre Großmutter angesparten Sparguthaben nichts gewusst hat.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
27.5.2011 |
3 K 65/10 |
1. Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Sinne von § 91 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII setzt voraus, dass die Gewährung (und Erbringung) der Leistung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 2. Zum Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 35 a Abs. 1 SGV III.
Rechtsmittel-AZ: 3 A 322/11
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
22.8.2011 |
3 K 609/10 |
1. Die Aufzählung in § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG ist nicht abschließend. 2. Die vom Gesetzgeber mit der Regelung in § 10 Abs. 3 Nr. 1 BAföG erfasste Konstellation ist mit der im konkreten Fall vergleichbar. Hier wie dort erwarb der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die nunmehr angestrebte Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt als dies bei Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit 18 oder 19 Jahren der Fall gewesen wäre. 3. Eine Schlechterstellung durch den nunmehr zweistufigen Studiengang (Bachelor - Master) war vom Gesetzgeber, wie die nunmehrige ausdrückliche Anhebung der Altersgrenze mit der Regelung im 23. BAföG-Änderungsgesetz zeigt, ersichtlich nicht beabsichtigt.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
21.10.2011 |
3 K 598/10 |
1. Zu den gegenüber der Jugendhilfe vorrangigen Leistungen gehören auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). 2. Der für die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zuständige Träger der Kriegsopferfürsorge braucht dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur das zu erstatten, was er selbst bei direkter Leistung an den Berechtigten zu erbringen hätte. 3. Die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe als geeignet und notwendig festgestellten und auch erbrachten Jugendhilfeleistungen in Form der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII sowie der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) stellen im konkreten Fall weder eine der Geschädigten durch den Bescheid des Versorgungsamtes zugesprochene Heilbehandlung dar, noch sind sie mit dem Leistungen der Kriegsopferfürsorge gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG i.V.m. §§ 25a Abs. 1 BVG, 27 Abs. 1 BVG oder 27d BVG nach Leistungsart oder Zweckbestimmung vergleichbar.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
1.7.2011 |
3 K 579/10 |
1. Die zum Bestreiten des Lebensunterhalts und der Vermeidung der Sozialhilfebedürftigkeit erzwungene Erwerbstätigkeit ist der Kindererziehung als familiärem Grund i.S.v. § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BAföG gleichzustellen. 2. Dies gilt für alleinerziehende wie für verheiratete Auszubildende, wenn durch die Erwerbstätigkeit des Ausbildungswilligen nicht das Niveau der Grundsicherung nach dem SGB II erreicht wird.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
18.4.2011 |
3 K 576/10 |
1. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) bereits vorgelegen haben, stellt auch die vorübergehende Unterbringung eines Kindes bei einem Verwandten bis zur endgültigen Unterbringung in einer stationären Einrichtung eine Inobhutnahme dar. 2. Die Entscheidung, die Nachricht vom plötzlichen Tod der alleinerziehenden Mutter durch eine nahe Verwandte dem Kind zu überbringen und dieses anschließend zunächst ein paar Tage in der ihm vertrauten Umgebung bei dieser zu belassen, ist gleichermaßen sachgerecht, weil dem Kindeswohl am ehesten entsprechend, wie auch verhältnismäßig. 3. Dass von Anfang an aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles klar war, dass dies keine Dauerlösung sein kann, steht diesem Vorgehen nicht entgegen, da der Aufenthalt nur für einen überschaubaren Zeitpunkt dauern sollte und der Großmutter die Unterstützung des Jugendamtes für diesen Zeitraum zugesagt war. 4. Zur örtlichen Zuständigkeit bei der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
17.11.2011 |
3 K 574/10 |
1. Zu den Voraussetzungen für eine Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII. 2. Zu einer weiteren Beweisaufnahme durch das Gericht besteht kein Anlass, wenn der Beweisantritt offensichtlich dem Gebot widerspricht, dass in einem Beweisantrag für ganz bestimmte Tatsachenbehauptungen eigens ausdrücklich bezeichnete Beweismittel benannt werden müssen.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
10.6.2011 |
3 K 566/10 |
1. Zur Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags 2. Im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Vergleichsberechnung ist mit Blick auf ein Arbeitsein-kommen des Jugendhilfeempfängers und die den Bedarf abdeckende Jugendhilfemaßnahme kein Raum mehr für eine Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs des Jugendhilfeempfängers gegenüber dem Kläger.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
5.10.2011 |
3 K 556/11 |
Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch verjährt in 30 Jahren nach Rechtskraft der Kostengrundentscheidung. Im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage können keine formellen Einwendungen gegen die Art und Weise der Vollstreckung (hier: fehlende Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses) erhoben werden.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
25.3.2011 |
3 K 501/10 |
Ein (privater) Rundfunkveranstalter hat grundsätzlich einen aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit herzuleitenden öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Videoaufzeichnung von Gemeinderatssitzungen zu Sendezwecken. Dem Informations- und Verbreitungsinteresse des Rundfunkveranstalters kann das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des Gemeinderates im Rahmen der Rechtsgüter- und Verfassungswerteabwägung gemäß Art 5 Abs. 2 GG nicht abstrakt, sondern nur dann entgegengehalten werden, wenn es im Einzelfall zwingende, nachvollziehbare und konkrete Anhaltspunkte für eine solche Störung gibt. Sollten im Rahmen dieser Rechtsgüter- und Verfassungswerteabwägung kollidierende Belange zu schützen sein, so muss ein Verbot von Videoaufnahmen nicht in jedem Falle erforderlich sein. In Anwendung des dabei auch zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wären insoweit zunächst mildere Maßnahmen zu prüfen, müsste insbesondere zunächst eine beschränkende Anordnung der Aufzeichnung in Betracht gezogen werden. In Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal können, soweit die Art der Durchführung oder die Dauer der beabsichtigten Aufzeichnungen den Verfahrensablauf beeinträchtigt, Anweisungen insbesondere zu Standort, Zeit, Dauer und Art der Aufnahmen in Betracht kommen. Solche Maßnahmen können weitergehende Beschränkungen wie ein vollständiges Verbot von Aufnahmen entbehrlich und damit unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unzulässig machen.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
27.5.2011 |
3 K 462/10 |
1. Zur Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales für Maßnahmen der Frühförderung. 2. Die Aufnahme hilfsbedürftiger Kinder in den Schulkindergarten stellt eine schulvorbereitende Maßnahme dar und ist der Einschulung nicht gleichzusetzen.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
11.3.2011 |
3 K 458/09 |
Nach dem Gesetzeszweck kommen Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG allein für den Elternteil in Betracht, der Alltag und Erziehung auf sich allein gestellt bewältigen muss.
Rechtsmittel-AZ: 3 D 137/10
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
13.1.2011 |
3 K 412/10 |
Zur Erhebung einer Verwaltungsgebühr für eine Apothekenkontrolle infolge einer anonymen Anzeige
|
VG Saarlouis |
11. Kammer |
13.1.2011 |
3 K 376/10 |
Ist nach § 53 Abs. 3 Ziffer 2 und 5 SStrG durch Bestimmungen der örtlichen Satzung die Reinigung von Bürgersteigen, Gehwegen sowie Straßen und Plätzen ohne Gehwege bei Schnee- und Eisglätte den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen, hat auch ein auf einen Rollstuhl angewiesener schwerbehinderter Mensch keinen Anspruch auf Räumung durch die Gemeinde. Die Vertragsbestimmungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen begründen in einem solchen Fall ebenfalls keinen Anspruch auf ein staatliches Tätigwerden.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
29.4.2011 |
3 K 308/10 |
1. Zu den Voraussetzungen für eine rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung. 2. Für die Frage, ob ein behauptetes Darlehen als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG anzuerkennen ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein maßgeblich, ob ein Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden auch nachgewiesen werden kann (im konkreten Fall verneint). 3. Geht ein Auszubildender davon aus, dass sich sein rechtsmissbräuchliches Handeln (rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung) auf die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides nicht auswirkt, ist dies mindestens als grob fahrlässig zu bewerten.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
23.8.2011 |
3 K 236/11 |
Für das Merkmal der groben Fahrlässigkeit wird eine Sorgfaltspflichtverletzung in einem außergewöhnlich hohen Ausmaß verlangt, welche dann vorliegt, wenn bei Beachtung des persönlichen Einsichtsvermögens des Betroffenen schon einfachste Überlegungen nicht angestellt werden.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
21.10.2011 |
3 K 2342/10 |
Ein Bürgerbegehren, das der Sache nach offensichtlich auf eine Bauleitplanung gerichtet ist (hier: Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet), ist nach § 21 a Abs. 4 Nr. 6 KSVG unzulässig. (Hauptsacheverfahren zum vorläufigen Rechtsschutzverfahren 3 L 2343/10)
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
21.10.2011 |
3 K 2297/10 |
a) Eine ein berechtigtes Interesse im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage begründende Wiederholungsgefahr muss sich auf im Wesentlichen unveränderte tatsächliche und rechtliche Umstände beziehen. b) Eine behauptete Präjudizialität des Verwaltungsrechtsstreits für einen beabsichtigten Amtshaftungsprozess vermag ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes nur dann zu begründen, wenn das erledigende Ereignis nach Rechtshängigkeit eintritt.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
13.5.2011 |
3 K 2296/10 |
Das Integrationsamt muss im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht sicherstellen, dass betriebsbedingte Kündigungsgründe tatsächlich bestehen und nicht lediglich vorgeschoben werden.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
11.11.2011 |
3 K 2272/10 |
1. Die Anrechnung des durch die Auszahlung der während der Berufstätigkeit der Klägerin in der Schweiz aufgelaufenen Rentenbeiträge durch die Schweizer Behörden entstandenen Vermögens der Klägerin auf den ermittelten Förderungsbedarf begegnet keinen rechtlichen Bedenken. 2. Mit der Auszahlung standen der Klägerin diese Beträge zur freien Verfügung. Dies steht einer Anwendung von § 27 Abs. 2 Ziffer 1 BAföG entgegen. 3. Zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen.
Rechtsmittel-AZ: 3 A 447/11
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
8.12.2011 |
3 K 2256/10 |
Eine durch die gemeindliche Friedhofssatzung angeordnete Höhenbeschränkung für den Grabstein gilt nicht (analog) auch für den Grabschmuck, wenn die Satzung diesbezüglich keine Regelung enthält.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
29.4.2011 |
3 K 2252/10 |
1. Maßgebend für die Wahrung sowohl einer behördlichen wie einer gesetzlichen Frist ist die Vornahme der in Frage stehenden Handlung, hier die Antragstellung. 2. Das Risiko der rechtzeitigen Antragstellung trägt grundsätzlich der Bürger.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
27.5.2011 |
3 K 2136/09 |
1. Ein gewöhnlicher Aufenthalt gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I setzt zwar nicht unbedingt eine fest angemietete Wohnung oder eine melderechtliche Anmeldung voraus. Das bloße Einrichten einer "Briefkastenanschrift" oder die Benennung einer Anschrift zum Zwecke der postalischen Erreichbarkeit genügt den an die Dauerhaftigkeit zu stellenden Anforderungen jedoch nicht. 2. Der Zeitpunkt des Beginns der Leistung nach § 86 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII ist hier der Zeitpunkt des Antrages auf die Leistung, denn zu diesem Zeitpunkt musste erstmals die örtliche Zuständigkeit festgestellt werden. 3. Zum Ausschluss eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 111 Abs. 1 SGB X und der Verjährung nach § 113 Abs. 1 SGB X.
Rechtsmittel-AZ: 3 A 302/11
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
8.4.2011 |
3 K 2134/09 |
1. Gerade im Hinblick auf den wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz ist behördlicherseits eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts erforderlich, weil es insoweit regelmäßig auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommt. 2. Ein diesbezüglich vorliegendes Ermessensdefizit führt zur Aufhebung entsprechender wasserbehördlicher Bescheide, ohne dass eine Heilung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Frage kommt.
|