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Gericht
Datum
Aktenzeichen
Stichwort
Entscheidungen vom 21. Juli 2010
Bereits der nachgewiesene einmalige Konsum von Amphetamin schließt im Regelfall die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen muss