OVG Saarlouis |
1. Senat |
30.9.2008 |
1 A 2/08 |
Die Verwertung von Bioabfällen ist nach der im Saarland maßgeblichen Gesetzeslage eine Aufgabe der örtlichen Abfallentsorgung. Die saarländischen Gemeinden sind nach §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 1 Satz 1 EVSG berechtigt, die Bioabfallverwertung als eigene Aufgabe wahrzunehmen, wenn sie für das Einsammeln, Befördern und Verwerten von Bioabfällen aus dem Entsorgungsverband Saar ausscheiden. Die Errichtung und der Betrieb von Bioabfallbehandlungsanlagen gehören nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EVSG zu den überörtlichen Aufgaben, deren Wahrnehmung alleine dem Entsorgungsverband Saar obliegt. Die Gemeinden dürfen keine eigenen Bioabfallbehandlungsanlagen errichten und betreiben, sondern sind im Falle ihres Ausscheidens bezüglich der Bioabfallverwertung verpflichtet, die von ihnen eingesammelten Bioabfälle im Wege der Auftragsvergabe der Verwertung durch einen Bioabfallbehandler zuzuführen.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
30.9.2008 |
3 K 615/08 |
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VG Saarlouis |
2. Kammer |
29.9.2008 |
2 L 764/08 |
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten nach § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG setzt das Vorliegen der allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG voraus.
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OVG Saarlouis |
3. Senat |
26.9.2008 |
3 A 30/08 |
Zur Anerkennung von Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung im Falle einer Unterkunftsgewährung an einen Betreuten durch seinen Vater und Betreuer (Einzelfall).
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
25.9.2008 |
11 L 989/08 |
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OVG Saarlouis |
1. Senat |
24.9.2008 |
1 A 222/08 |
Die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG verwehren es einem Mitgliedstaat nicht, einer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung zu versagen, wenn diese vor Ablauf einer in der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Sperrfrist erworben wurde.
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VG Saarlouis |
2. Kammer |
24.9.2008 |
2 K 94/08 |
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
24.9.2008 |
5 K 1100/07 |
1. § 6 Abs. 3 Satz 3 SaarlGebG ist eine ausreichenden Rechtsgrundlage für die im Besonderen Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes (GebVerzBauaufsicht) i.d.F. vom 10.04.2003 (ABl. S. 1194) geregelte Vorteilsabschöpfung im Rahmen der Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Befreiungen von den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie von Vorschriften auf Grund des Baugesetzbuches. 2. Die in Ziff. 27.1.1. GebVerzBauaufsicht vorgesehene Formel für die Berechnung der Höhe der Befreiungsgebühr verstößt grundsätzlich nicht gegen das Äquivalenzprinzip, auch wenn im Einzelfall die erhobenen Gebühren deutlich über den der Verwaltung entstandenen Kosten liegen. 3. Wenn für ein Bauvorhaben mehrere selbständige Befreiungen erteilt werden, so ändert dies nichts an den für die Befreiungen zu zahlenden Gebühren, da das GebVerzBauaufsicht keine Gebührenermäßigung für den Fall mehrerer Befreiungen für nur ein Vorhaben vorsieht.
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VG Saarlouis |
2. Kammer |
23.9.2008 |
2 K 1964/07 |
Zum Begriff des "Mobbings".
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VG Saarlouis |
2. Kammer |
22.9.2008 |
2 K 176/08 |
1. Die Anhängigkeit eines gleich gelagerten (Parallel-)Verfahrens, dessen Abschluss die Behörde abwarten will, stellt nur dann einen zureichenden Grund für ihre Untätigkeit dar, wenn der Kläger damit einverstanden ist. 2. Ein Fall des § 75 VwGO i.S. vom § 161 Abs. 3 VwGO liegt nicht vor, wenn zwischen dem Ausgang des fortgesetzten Prozesses und der ursprünglichen Verzögerung der Bescheidung kein Zusammenhang mehr besteht.
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FG Saarbrücken |
2. Senat |
22.9.2008 |
2 V 1368/08 |
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
19.9.2008 |
11 K 1055/07 |
Zum Begriff der "anerkannten Wassermesseinrichtung" in einer Abwassergebührensatzung; zum Widerruf einer gewährten Abwassergebührenbefreiung
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
19.9.2008 |
11 K 1996/07 |
Zur Unverzüglichkeit eines Fachrichtungswechsels
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
19.9.2008 |
11 K 555/07 |
Die Methode Kanngieser/Bodenstein stellt ein anerkanntes Bewertungsmodell zur Berechnung des Ausgleichsbetrages dar.
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
19.9.2008 |
11 K 89/06 |
Die Methode Kanngieser/Bodenstein stellt ein anerkanntes Bewertungsmodell zur Berechnung des Ausgleichsbetrags dar.
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
17.9.2008 |
10 K 646/07 |
1. Bei der Hamas handelt es sich um eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung im Sinne des § 54 Abs. 5 AufenthG. 2. Der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an den Kläger, einem Mitglied dieser Vereinigung, steht daher der Ausschlussgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG entgegen.
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
15.9.2008 |
11 L 868/08 |
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VG Saarlouis |
2. Kammer |
15.9.2008 |
2 L 799/08 |
Dass Eltern die Betreuung ihrer minderjährigen Kinder nicht selbst übernehmen können, weil sie erwerbstätig sind, begründet in der Regel keine außergewöhnliche Härte i.S. v. § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG, die einen Zuzug sonstiger Familienmitglieder zur Kinderbetreuung rechtfertigt. Dies gilt auch, wenn ein wirtschaftliches Interesse, etwa die Finanzierung eines Grundstückskauf, eine Berufstätigkeit beider Eltern erfordert.
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
12.9.2008 |
11 K 845/07 |
Zur Zulässigkeitserklärung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit gemäß § 18 I 2 BEEG
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
10.9.2008 |
5 K 12/08 |
Die Klage eines Jagdgenossen auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen einer Jagdgenossenschaft ist hinsichtlich solcher Beschlüsse unzulässig, denen er selbst zugestimmt hat. Es existieren weder im Saarländischen noch im Bundes-Jagdgesetz Vorschriften die eine Nichtöffentlichkeit von Jagdgenossenschaftsversammlungen vorschreiben. Geht man trotzdem davon aus, dass Jagdgenossenschaftsversammlungen grundsätzlich nicht öffentlich sind (so VG Freiburg, Urteil vom 18.10.2006 – 2 K 1544/05 -), so ist es der Versammlung möglich mit Mehrheit die Öffentlichkeit zuzulassen. Bei Durchführung einer Jagdgenossenschaftsversammlung ist es grundsätzlich erforderlich, dass ein aktuelles Jagdkataster vorliegt. Werden Beschlüsse getroffen, ohne dass ein solches Kataster vorliegt, so sind diese regelmäßig formell fehlerhaft. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit dieser Beschlüsse hat aber nur dann Erfolg, wenn davon auszugehen ist, dass sich der formelle Fehler auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat. Dies ist bei deutlichen Mehrheiten für die angegriffenen Beschlüsse regelmäßig zu verneinen.
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FG Saarbrücken |
2. Senat |
9.9.2008 |
2 K 1016/08 |
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OLG Saarbrücken |
4. Zivilsenat |
9.9.2008 |
4 U 114/08 - 37 |
Der Platzbetreiber ist nicht verpflichtet, eine Böschung, die sich an die mit 16 cm hohen Randsteinen abgegrenzte Parkbucht anschließt, von Hindernissen freizuhalten, um den parkenden Fahrzeugen ein gefahrloses Überfahren der markierten Parkfläche zu ermöglichen.
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OLG Saarbrücken |
1. Strafsenat |
4.9.2008 |
1 Ws 170/08 |
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung ist nur zu versagen, wenn dem Angeklagten bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles wegen seines Ausbleibens billiger Weise ein Vorwurf gemacht werden kann. Das ist nicht der Fall, wenn der Angeklagte die ihm vor Beginn der Hauptverhandlung zugestellte Ladung zu einem "wegen Verhinderung des Geschädigten bestimmten Fortsetzungstermin" dahin mißversteht, dass es sich um einen Ersatztermin handelt, zu dem allein er dann auch erscheint.
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
4.9.2008 |
11 L 839/08 |
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
4.9.2008 |
5 L 829/08 |
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
4.9.2008 |
8 U 549/07 - 153 |
Eine auf eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1 AVBWasserV gestützte ordentliche Kündigung des Wasserversorgungsvertrages ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Kanal von dem vorletzten Abzweig bis zu dem letzten angeschlossenen Grundstück über öffentlichen Grund und Boden geführt wird.
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
2.9.2008 |
5 L 760/08 |
1. Marktbeschicker können eine Verletzung sonstiger öffentich-rechtlicher Vorschriften außerhalb des Baurechts gegen eine Baugenehmigung geltend machen, wenn damit ein Saisonbiergarten auf einer Fläche zugelassen wurde, die nach der Marktsatzung ausschließlich als Marktfläche zu nutzen ist. 2. Läßt die Marktsatzung indes die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Saisonbiergarten zu, steht Marktbeschickern kein Abwehranspruch auf der Grundlage von § 69 Abs. 2 GewO zu.
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LG Saarbrücken |
5. Zivilkammer |
2.9.2008 |
5 T 293/08 |
1. Die Verpflichtung zur erneuten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor Ablauf der in § 903 ZPO geregelten 3-Jahresfrist ist in der Regel nur im Falle der Darlegung und Glaubhaftmachung konkreter Umstände gerechtfertigt, die den Schluss auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtlage des Schuldners zulassen. 2. Für die Glaubhaftmachung eines nachträglichen Vermögenserwerbs als Voraussetzung für eine wiederholte eidesstattliche Versicherung innerhalb der 3-Jahresfrist reicht der Hinweis nicht aus, der Schuldner habe seine Tätigkeit als selbständiger Gewerbetreibender fortgesetzt. Es ist vielmehr erforderlich, dass ein konkreter Vermögenserwerb des Schuldners glaubhaft gemacht wird. 3. Die Glaubhaftmachung des Gläubigers muss sich nicht darauf erstrecken, dass der Schuldner tatsächlich ausreichendes Vermögen hinzuerworben hat, es reicht vielmehr aus, wenn Umstände glaubhaft gemacht sind, die einen solchen Vermögenserwerb nach der Lebenserfahrung ausreichend wahrscheinlich machen. 4. Der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, bei Selbständigen könne nach der allgemeinen Lebenserfahrung nach Ablauf einer Mindestfrist von 6 Monaten vermutet werden, dass ein neuer Vermögenserwerb stattgefunden hat, vermag sich die erkennende Kammer nicht anzuschließen. Eine derartige Pauschalierung würde im Ergebnis dazu führen, Selbständige weitgehend von dem Schutzbereich des § 903 ZPO auszunehmen.
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