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Gericht
Datum
Aktenzeichen
Stichwort
Entscheidungen vom 27. Juni 2006
Anspruch auf Rückgängigmachung eines Schiedsvergleichs wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten.
Die AHP sehen grundsätzlich vor, dass bei der Alkoholkrankheit nach Entziehungsbehandlung eine Heilungsbewährung abgewartet werden muss. Danach ist neu zu überprüfen. Die bloße Abstinenz von Suchtmitteln hat aber keine Behinderung zur Folge.