Arbeitnehmer werden nicht mehr nur als Kostenfaktor betrachtet, der möglichst minimiert werden sollte, vielmehr wird ihnen ein Anteil an der Wertschöpfung beigemessen. Ihr Beitrag zum Unternehmenserfolg in Form ihrer Arbeitsleistung soll entsprechend honoriert werden.
Diese Erkenntnisse führten zur Idee der variablen Vergütungssysteme. Diesen ist immanent, dass sie gleichzeitig eine Anreizwirkung und eine Belohnungsfunktion innehaben. Zum einen werden Mitarbeiter zu höheren Leistungen motiviert und für diese mit einem leistungs- bzw. erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil entlohnt. Zum anderen wird dabei eine Übereinstimmung der Handlungen der Arbeitnehmer mit den Unternehmenszielen angestrebt.
Arbeitgeber müssen bei der Ausgestaltung variabler Vergütungssysteme sehr genau auf die Formulierung achten. Die Rechtsprechung des BAG fordert, dass diese Systeme klar und transparent ausgestaltet sind. Unklarheiten gehen im Zweifel zulasten des Unternehmens.
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