- 22.09.2026
- Die Steuerberatung (Stbg)
Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (auch) ohne Gelangensbestätigung: Welche Neuerung bringt die BFH-Rechtsprechung?
Die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung ist häufig Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen. Daraus wird deutlich, wie risikobehaftet die Anwendung dieser Steuerbefreiungsregelung ist. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die innergemeinschaftliche Lieferung, wie der EuGH es bereits attestiert hat, systembedingt missbrauchsanfällig ist und daher auch eine restriktive Handhabung der Finanzbehörde die Steuerfreiheit erschweren soll. Umso wichtiger ist es für Unternehmen zu erkennen, ab wann sie in den Anwendungsbereich des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 UStG gelangen, wenn sie mit der erforderlichen Sorgfalt agieren. Der Beitrag von RA/StB Dr. Jörg Grune und Dipl.-Finw./RA/StB Dr. Carsten Höink zeigt das Spannungsfeld zwischen Steuerbefreiungsvoraussetzungen und Nachweispflichten sowie der Vertrauensschutzregelung anhand der aktuellen BFH-Rechtsprechung auf. Konkret geht es um die Frage, ob die Gelangensbestätigung, welche naturgemäß nicht im Zeitpunkt der Lieferung, sondern erst nach dem Gelangen an den Bestimmungsort erhalten werden kann, erforderlich ist für die Inanspruchnahme des Gutglaubensschutzes nach § 6a Abs. 4 UStG.
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