- 16.01.2026
- RVG professionell (RVG prof.)
Anspruchsübergang: Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG schützt Anwalt nicht vor Rückforderungen
Rückforderungen kommen in der Praxis häufig vor, wenn ein Rechtsschutzversicherer involviert ist. Klassisch ist, dass die Versicherung dem Anwalt, den der Versichungsnehmer (Mandant) beauftragt hat, einen Vorschuss auf die zu erwartende Terminsgebühr bezahlt. Findet dann aber kein Termin statt bzw. wird ein Berufungsverfahren ohne Termin beendet (§ 522 Abs. 2 ZPO), fordern die Rechtschutzversicherer den gezahlten Vorschuss zurück. Immerhin ist keine Terminsgebühr entstanden. RVG prof. erläutert, was Sie in den Fällen beachten müssen.
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