- 29.07.2026
- Forderungsmanagement professionell (FMP)
Verbraucherkredit: Neue Verbraucherkreditrichtline in nationales Recht umgesetzt
Am 17.4.26 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität beschlossen. Nachdem auch der Bundesrat hiergegen keine Einwände erhoben hat, wurde das Gesetz am 18.5.26 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 139). Die Neuregelungen treten am 20.11.26 in Kraft und führen zu einer erheblichen Ausweitung des Verbraucherschutzes im Verbraucherkreditrecht. Daraus ergibt sich sowohl für Kreditinstitute als auch für Rechtsdienstleister im Forderungsmanagement ein umfassender und vielschichtiger Anpassungsbedarf, der eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung erforderlich macht. Der Aufwand für die Anpassung von IT-Systemen, Schulungen und Prozessen in der europäischen Kreditwirtschaft beziffert die EU-Kommission auf 1,4 bis 1,5 Mrd. EUR. So viel zum Thema Bürokratieabbau. Die wesentlichen Änderungen stellen wir im Folgenden in einem ersten Überblick dar und werden Einzelfragen in den Folgeausgaben vertiefen.
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