• 03.09.2025
  • Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Sozialpläne und deren Erzwingbarkeit

Sozialpläne sollen bei Betriebsänderungen wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte zumindest abmildern. Im Streitfall können sie vor der Einigungsstelle erzwungen werden, deren Entscheidung dann den Sozialplan ersetzt. Der Beitrag erläutert Inhalte und Grenzen von Sozialplänen und das Verfahren der Erzwingbarkeit.

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Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)
Quelle: Fundstelle:
  • ArbRB 2025, 237-243
Autoren:
  • Cornelia Marquardt
  • Josefine Müh