• 04.08.2026
  • Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Keine Gebührenermäßigung bei Hauptsachevergleich ohne Kostenregelung

Ein Dauerthema ist die Frage, ob nach einem Vergleich ohne Kostenregelung eine Ermäßigung der Gerichtsgebühr eintritt, wenn die Parteien die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen und auf Rechtsmittel und -gründe verzichten. Das OLG Schleswig weist zutreffend darauf hin, dass eine Gerichtskostenermäßigung in diesen Fällen nicht eintritt. Die bei vielen Richtern und Anwälten vorherrschende Auffassung, in diesem Fall könne eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden, ist nicht zutreffend. Der Gesetzgeber hat dies nicht gewollt und hat mehrere Gelegenheiten verstreichen lassen, das Gesetz entsprechend zu ändern. Die Praxis wird hiermit leben müssen. Die Parteien müssen sich also auch über die Kosten vergleichen, wollen sie die Ermäßigung in Anspruch nehmen.

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