• 31.10.2025
  • Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Anrechnung bei Mitvergleichen mehrerer Verfahren

In einer sehr ausführlichen Entscheidung hat sich das OLG Braunschweig damit befasst, wie anzurechnen ist, wenn in einem Verfahren anderweitig anhängige Verfahren mitverglichen werden. Das Problem liegt darin begründet, dass Verfahrens- und Terminsgebühren in diesen Fällen doppelt anfallen, nämlich in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wird, und auch in dem Verfahren, das mitverglichen wird. Hier sind nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3101 VV und Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV Gebührenanrechnungen vorgesehen. Während diese Anrechnungen schon schwierig genug sind, wenn nur ein anderes Verfahren mitverglichen wird, ergibt sich ein erheblicher Rechenaufwand, wenn mehrere Verfahren mitverglichen werden. Wie hier vorzugehen ist, hat das OLG Braunschweig anschaulich dargestellt.

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