- 25.09.2026
- Arbeitsrecht aktiv (AA)
Direktionsrecht: Entzug von Homeoffice per Weisung: Nur bei nachvollziehbarem betrieblichem Nutzen
Ordnet der ArbG die Rückkehr eines bislang teilweise im Homeoffice tätigen ArbN in die Betriebsstätte an, unterliegt diese Weisung der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO. Sie ist ermessensfehlerhaft und unwirksam, wenn der ArbG nicht darlegt, inwiefern die angeordnete Präsenz dem verfolgten betrieblichen Zweck, etwa der Verbesserung von Abläufen und Kommunikation, tatsächlich dienen kann. Das gilt insbesondere, wenn die maßgeblichen Ansprechpartner weiterhin remote arbeiten.
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