- 18.05.2026
- Arbeitsrecht aktiv (AA)
Versetzung: Grenzen der Versetzung: Wenn der Arbeitsvertrag den Weg weist
Eine Versetzungsklausel, die eine Umsetzung nur „am gleichen Platz“ erlaubt, ist örtlich auszulegen und schließt damit einen Einsatz in einer anderen Stadt aus. Daher fehlt es an der arbeitsvertraglichen Austauschbarkeit mit ArbN anderer Standorte. Diese sind daher nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen. Der Beitrag erläutert dies anhand einer Entscheidung des LAG Kön.
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