- 15.07.2026
- juris – Die Monatszeitschrift (jM)
Effektiver Vergaberechtsschutz adé? Abschaffung der aufschiebenden Wirkung sofortiger Beschwerden gegen Vergabekammerentscheidungen
Knauff setzt sich kritisch mit der durch das Vergabebeschleunigungsgesetz eingeführten Abschaffung der aufschiebenden Wirkung sofortiger Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen der Vergabekammern auseinander. Zwar erkennt der Autor das legitime Ziel einer Beschleunigung öffentlicher Vergabeverfahren an, hält die Neuregelung jedoch für verfassungsrechtlich bedenklich. Sie entwerte den Primärrechtsschutz weitgehend, weil nach Zuschlagserteilung regelmäßig nur noch Schadensersatzansprüche verblieben. Europarechtlich sei die Regelung zwar wohl zulässig, den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG an effektiven Rechtsschutz genüge sie jedoch nicht. Knauff plädiert deshalb für eine differenzierte Lösung, die Gerichten weiterhin ermöglicht, die aufschiebende Wirkung in besonders gelagerten Fällen anzuordnen.
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