Am Beispiel von Facebook werden elementare datenschutzrechtliche Vorgaben beleuchtet, die maßgeblich für die Bestimmung der grundsätzlichen Zulässigkeit von Sozialen Medien in der Arbeit von öffentlichen Stellen sind – kurz gesagt: Dürfen Soziale Medien genutzt werden und falls ja, unter welchen Voraussetzungen?
Auch die wesentlichen einfachgesetzlichen Regelungen, die sowohl für die grundsätzliche Zulässigkeit, aber auch für die fortlaufende Nutzung relevant sind, sind für die Praxis aufbereitet.
Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Sozialen Medien werden für die alltägliche Anwendung dargestellt:
- Wie darf bzw. sollte sich eine öffentliche Stelle in den Sozialen Medien verhalten?
- Welche praktischen Fallstricke gibt es und was muss stets beachtet werden?
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