Es geht dabei u. a. um die Abgrenzung der nationalen Konzerninsolvenz vom europäischen Konzerninsolvenzrecht, um die Begründung des Gruppen-Gerichtsstands, um die Eigenverwaltung für Unternehmen der Konzerngruppe, um die Zusammenarbeit zwischen Insolvenzverwaltern, Insolvenzgerichten und Gläubigerausschüssen, um Unternehmensverkäufe im Rahmen einer Konzerninsolvenz sowie um gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte.
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