Die 7. Auflage des Handbuchs zum Insolvenzrecht greift die bisherige Systematik auf:
- Nach einer Einführung in die Grundstrukturen des Insolvenzverfahrens wird die Rolle der in ihm handelnden Personen in einem zweiten Teil entwickelt.
- Sodann wird in einem Dritten Teil die Herstellung der haftenden Insolvenzmasse behandelt und daraus die materiellen Regelungsgegenstände des Insolvenzrechts entwickelt.
- Deren Verwaltung und Verwertung sind Gegenstand des Vierten Teils. Dabei wird Wert auf die Behandlung der Aufgaben von Insolvenzgericht, Verwalter und der Organe der Gläubigerselbstverwaltung gelegt.
- Schließlich werden mit Eigenverwaltung und Insolvenzplan die mit dem ESUG gestärkten besonderen Instrumentarien dargestellt, mittels derer eine Effizienzsteigerung und Optimierung des Verfahrens erreicht werden kann und die Rechtsentwicklung seit dem Inkrafttreten des ESUG behandelt.
- Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz und der Restschuldbefreiung runden die Darstellung ab.
In allen Zusammenhängen werden die Einflüsse der Regelungen des neuen Europäischen grenzüberschreitenden Rechts der EuInsVO 2015 berücksichtigt. Die Grundzüge des Konzerninsolvenzverfahrens werden eingehend behandelt und ein Ausblick auf den Entwurf der Restrukturierungsrichtlinie der EU gegeben.
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