Mit dem Investmentsteuerreformgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2018, hat der Gesetzgeber das Investmentsteuerrecht auf eine völlig neue Grundlage gestellt.
Das neue Recht wirft eine Vielzahl von Zweifelsfragen bei Verwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und Investoren auf.
Für Investmentfonds wird das bisherige Transparenzprinzip zugunsten eines intransparenten Besteuerungssystems aufgegeben, das auf der getrennten Besteuerung von Fonds und Anleger basiert. Aber auch im Bereich der Spezial-Investmentfonds, wo das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt wird, mit der Maßgabe, dass nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden, gibt es grundlegende Änderungen. Das mit dem AIFM-StAnpG eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in diese Systeme integriert.
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