
Ein langjähriger Berater, RA, StB und Notar Dr. Reinhard Geck, und ein Vertreter der Finanzverwaltung, Regierungsdirektor Dirk Eisele bringen ihr Know-how in diesen Kommentar ein – aus der Praxis für die Praxis.
Das gesamte ErbStG wird umfassend, kritisch und meinungsbildend kommentiert, bewertungsrechtliche Fragen sind an Ort und Stelle eingearbeitet, Rechtsprechung, Literatur sowie Richtlinien und Erlasse werden gründlich analysiert und wenn nötig mit Gestaltungshinweisen versehen. Die Darstellung ist fallorientiert und berücksichtigt die Rechtsauffassung aller drei Staatsgewalten.
Für eine steueroptimale Gestaltung zu Lebzeiten und auf den Todesfall.
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