Das Arbeits- und das Sozialrecht in der Insolvenz hat sich in den letzten Jahren weiter fortentwickelt.
Im Arbeitsrecht sind z. B. die neueren Rechtsentwicklungen
- im Bereich des Betriebsübergangs nach § 613a BGB in seinem europarechtlichen Verständnis,
- der Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG bzw. nach §§ 122 ff. InsO,
- der Massenentlassungsanzeige und der Betriebsratskonsultation nach §§ 17, 18 KSchG sowie
- die Fortentwicklungen im Kündigungsrecht
zu nennen.
Im Sozialrecht werden u. a. berücksichtigt:
- die besonderen sozialrechtlichen Insolvenztatbestände,
- der Arbeitnehmerbegriff des Insolvenzgeldrechts,
- die Probleme der Vorfinanzierung des Arbeitsentgelts bzw. des Insolvenzgeldes,
- die Ausschlusstatbestände des Insolvenzgeldes sowie
- die neue Rechtsprechung zum weiter geltenden Insolvenztatbestand.
Klären Sie die wichtigsten Praxisfragen, beispielsweise: Welcher Kündigungsschutz besteht? Wie sind offene und laufende Vergütungsansprüche gesichert? Welche Rechtslage besteht bei einem Betriebsübergang in der Krise und in der Insolvenz? Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat?
Die Neuauflage erscheint in der Reihe "Das arbeitsrechtliche Mandat". Diese stellt in mehreren Bänden Einzelthemen des Arbeitsrechts praxisnah und mandatsorientiert dar. Ihr Vorteil: Die Darstellung konzentriert sich auf das Wesentliche – ohne theoretischen Überbau, ohne wissenschaftliche Diskussionen. Sie erhalten das, was Sie wirklich brauchen: die Kommentierung der aktuellen Rechtsprechung der Obergerichte.
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