Die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs hängt ganz wesentlich davon ab, welche Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast, an Beweislast und Beweismaß gestellt werden und ob Beweiserleichterungen, Vermutungen, Anscheinsbeweis oder Beweislastumkehr greifen oder nicht. Im Ihrem Berufsalltag sind diese Kenntnisse unentbehrlich und bilden die Grundlagen sowohl einer erfolgreichen Beratung als auch eines erfolgreich abgeschlossenen Gerichtsverfahrens.
Die aktuelle Neuauflage des Prozessrechtsbuchs vermittelt Ihnen aus der Sicht des Praktikers (und ohne wissenschaftlichen Ballast) die Grundlagen des Beweisrechts sowie Weiterentwicklungen durch Gerichte und Literatur. Die Verteilung von Darlegungslast und Beweislast wird in allen relevanten Konstellationen durchgespielt:
- bei verschiedenen Vertragstypen (Kaufvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag, Darlehen, Mietvertrag etc.)
- in häufigen Prozesssituationen (negative Feststellungsklage, Erledigung etc.)
- bei bestimmten Anspruchsgrundlagen (Leistungsstörungsrecht, Delikt, ungerechtfertigte Bereicherung etc.) oder
- gegen besondere Beklagte (GmbH-Geschäftsführer, Arzt, Versicherer, Spediteur etc.)
So ermöglicht Ihnen das Buch einen schnellen Zugriff auf die jeweils geltenden Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast und gibt zugleich einen Überblick über wesentliche Aspekte der mündlichen Verhandlung und Antragstellung.
Die Kapitel im Einzelnen:
- Ermittlung des Sachverhalts und Beweislastverteilung: Beweislast in Einzelfällen; Anscheinsbeweis; Zeugenbeweis; Sachverhaltsermittlung durch Parteianhörung; Sachverständigenbeweis; Urkundenbeweis
- Darlegungslast; Substantiierungslast: Was muss eine Partei vortragen? Wie genau ist vorzutragen? Darlegungslast in Einzelfällen
- Mündliche Verhandlung und Antragstellung: Neuer Vortrag in mündlicher Verhandlung; Hinweispflichten des Gerichts; Verletzung rechtlichen Gehörs; Geständnis/Geständnisfiktion; Hauptantrag/Hilfsantrag; Besondere Anträge
- Zurückweisung verspäteten Vorbringens
- Berufungsbegründung
- Erledigung des Rechtsstreits
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