BPersVG

Bundespersonalvertretungsgesetz

Der bewährte Standardkommentar ist ein zuverlässiges Hilfsmittel für Fragen zu der schwierigen und umkämpften Materie des Personalvertretungsrechts.

Die Verfasser sind seit vielen Jahren in der öffentlichen Verwaltung und in der Gerichtsbarkeit mit dem Personalvertretungsrecht befasst. Die Praxisnähe des Kommentars wird außerdem mit etwa 8 Aktualisierungslieferungen pro Jahr gewährleistet.

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Details zum Inhalt

Die Kommentierung zeichnet sich durch inhaltliche Ausgewogenheit und Praxisnähe aus. Sie berücksichtigt ausführlich auch die besonderen Verwaltungszweige (z.B. Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialversicherungsträger). Neben der Kommentierung des BPersVG und der Wahlordnung sind Erläuterungen zu den für das Personalvertretungsrecht wichtigen Vorschriften der §§ 85-92 SGB IX und §§ 15, 16 KSchG enthalten. Im Anhang sind ergänzende Vorschriften zusammengestellt.

Das Werk geht detailliert auf die Gültigkeit zahlreicher umstrittener Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen der Länder ein und benennt jeweils die landesrechtlichen Parallelvorschriften. Ergänzend zur Kommentierung sind die Personalvertretungsgesetze der Länder enthalten. Eine Synopse erschließt die Fundstellen der einzelnen Regelungsthemen.

Inklusive BPersVG-Novelle

Seit Juli 2021 wird die BPersVG-Novelle kontinuierlich durch neue Kommentierung in das Werk eingearbeitet und durch eine Synopse des BPersVG-Textes n.F. zu a.F. ergänzt.

Herausgeber und Autoren
Begründer:  Dr. Uwe Lorenzen (Ministerialdirigent a. D.)
Herausgeber/Autoren:  Diethelm Gerhold (Ministerialdirektor a.D.), Arne Schlatmann (Ministerialdirektor a.D., Bundesministerium des Innern, Berlin), Heinrich Rehak (Präsident des Verwaltungsgerichts Dresden a. D.), Prof. Dr. Timo Hebeler (Universitätsprofessor, Universität Trier), Dr. Arnim Ramm (Bundeskanzleramt), Dr. Till Sachadae (Referatsleiter, Fernstraßen-Bundesamt)

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