Betreuung und Erbrecht

Der Betreute als Erbe oder Erblasser

Ist ein Betreuter an einem Erbfall beteiligt, tun sich zahlreiche Fragen auf. Das Werk ist in der dritten, völlig neu bearbeiteten Auflage auf dem Stand des zum 1.1.2023 geänderten Betreuungsrechts.

Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie

  • Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung?
  • Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht?
  • Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?

haben besondere Relevanz.

Das ab 1.1.2023 grundlegend geänderte Betreuungsrecht ist umfassend berücksichtigt:

  • Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten.
  • Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt.
  • Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.

Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.

Rezensionen

"… Die exemplarischen Ausführungen zeigen, dass dem Autor daran gelegen ist, die Materie umfassend, prägnant, verständlich und praxisnah fortzuschreiben. Mit klarer Sprache, logischem Aufbau, lebensnahen Beispielen, hilfreichen Praxistipps und nicht zuletzt dank genauer Erläuterung der Normen sowie zahlreicher Verweise auf die ergangene Rechtsprechung ist ihm dies vollends gelungen. Abschließend ist festzuhalten: Sowohl im Studium als in der Praxis stellt dieses Werk für Betreuung und Erbrecht ein vortreffliches Lehrbuch und Nachschlagewerk dar, das den vielfältigen Berührungspunkten der Rechtsgebiete umfassend Rechnung trägt." Diplom-Rechtspflegerin Elfriede Walter, RpflStud 2018, 27

"… Den Auftakt bildet das Kapitel "Bedeutung der Betreuung in Erbrechtsfällen"; es folgt die Testamentserrichtung und -widerruf durch den Betreuten. Höchst aktuell ist der Testamentswiderruf des Testierfähigen gegen einen Geschäftsunfähigen; zu Recht lehnt Zimmermann den Widerruf gegenüber einem Vorsorgebevollmächtigten unter Hinweis auf § 131 BGB ab. Höchst überzeugend sind die Ausführungen zur Ausschlagung der Erbschaft durch einen Betreuer, da der Autor umfassend die umstrittene Rechtsmaterie darstellt und Hinweise für den sichersten Weg gibt. Eigene Abschnitte widmet er dem Betreuten als Allein-, Mit-, Vor-, Nacherben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten. Des Weiteren beleuchtet er u.a. die im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen des Betreuungsgerichts, wobei er auch auf Verjährungsfragen eingeht. Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!" RA/FA ErbR Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450

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