Gegenüber der füheren Rechtslage verändert die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt die Arbeit des Unternehmensjuristen jetzt qualitativ: Er übt eine anwaltliche Tätigkeit aus mit allen berufsrechtlichen Konsequenzen.
Das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie hat umfangreiche Änderungen für die Anwaltschaft mit sich gebracht. Neben der Neuregelung der anwaltlichen Berufsanerkennung als solcher sind in verschiedensten Bereichen des nationalen und europäischen anwaltlichen Berufsrechts massive Änderungen vorgenommen worden. Sie betreffen unter anderem die Kenntnisse des Berufsrechts im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Inhalte der Verzeichnisse der Rechtsanwalts- und Patentanwaltskammern, das besondere elektronische Anwaltspostfach, die anwaltlichen Fortbildungspflichten sowie die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammern.
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen wurde der Schutz von Berufsträgern anvertrauten Geheimnissen auf strafrechtlicher und berufsrechtlicher Ebene aktualisiert und an die Erfordernisse der zunehmend digitalisierten Kanzlei angepasst.
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