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Immer aktuell und praxisnah informiert zum Elektronischer Rechtsverkehr
Der Weg von den Anfängen einer elektronischen Kommunikation in und mit der Justiz bis zum heutigen elektronischen Rechtsverkehr als Oberbegriff für elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten und Behörden einerseits sowie zwischen Rechtsanwälten, Notaren und Bürgern andererseits war und ist lang – und er ist noch nicht bis zum Ende beschritten.
Seit dem 01.01.2022 besteht eine aktive Nutzungspflicht für die Anwaltschaft, weitere Schritte folgen sukzessive. Für Notare, Steuerberater und weitere Berufsgruppen gelten Nutzungspflichten, Justiz und Verwaltung müssen zum 01.01.2026 auf elektronische Aktenführung umstellen. Diese Umstellung stößt in der Praxis derzeit noch auf Schwierigkeiten; sie ist in den Ländern unterschiedlich weit fortgeschritten. Insgesamt gibt es rund um das Thema Elektronischer Rechtsverkehr in all seinen Facetten derzeit diverse Gesetzentwürfe und Vorhaben. Genannt seien exemplarisch die Referentenentwürfe
- eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie
- eines Gesetzes zur Erprobung des Online-Verfahrens.
Erster juristischer Kommentar zum Elektronischen Rechtsverkehr – jetzt in 3. Auflage
Die 3. Auflage des juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr begleitet diese enorm praxisrelevanten Entwicklungen: Dank des flexiblen Online- und Aktualisierungskonzepts bereiten unsere Autorinnen und Autoren die Entwicklung der Themen fortlaufend und aktuell für Sie auf. Bereits eingearbeitet in diese Neuauflage mit Gesetzesstand 01.01.2026 sind unter anderem das
- Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (BGBl. 2024 I Nr. 234)
- Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (BGBl. 2024 I Nr. 237) sowie das
- Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (BGBl. 2024 I Nr. 245).
Die erfahrenen Autorinnen und Autoren kommentieren die verfahrensrechtlichen Vorschriften der verschiedenen Gerichtsbarkeiten auszugsweise und mit klarem Fokus auf den Elektronischen Rechtsverkehr. Gesetzliche Weiterentwicklungen und die steigende Zahl an Entscheidungen werden direkt aufgegriffen.
- Band 1 Allgemeiner Teil, Ory
- Band 2 Zivilverfahren, Weth
- Band 3 Öffentlich-rechtliche Verfahren, Müller
- Band 4 Strafverfahren, Kesper/Radke
Als Anwender profitieren Sie vom praxisnahen Aufbau in Form einer Mischung aus handbuchartigen Elementen und Normkommentierungen in der bewährten Struktur der juris PraxisKommentare.
Expertenteam und E-Book garantieren Praxisnähe
Die rund 50 Autorinnen und Autoren beschäftigen sich als Richter oder Rechtsanwälte täglich mit den Kernfragen des Elektronischen Rechtsverkehrs. Unser Expertenteam wird komplettiert durch erfahrene Informatiker, die insbesondere die technischen und datenschutzrechtlichen Aspekte beleuchten.
Nutzen Sie Ihren juris PraxisKommentar zusätzlich offline als E-Book: Drei kostenfreie Downloads der E-Book-Ausgabe sind beim Kauf inbegriffen.
Einzigartiges Aktualisierungskonzept
Relevante Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung werden im Onlinekommentar ständig eingepflegt. Das innovative dreistufige Aktualisierungsmodell erlaubt den Autoren, schnell auf Veränderungen zu reagieren. Es wurde speziell für die juris PraxisKommentare entwickelt und hat maßgeblich zum Erfolg der Reihe beigetragen:
- Stufe 1: Fortlaufende Einarbeitung von Aktualisierungshinweisen
- Stufe 2: Überarbeitung einzelner Bereiche der Kommentierung, etwa bei umfangreichen Gesetzesänderungen oder bei gesteigerter Rechtsprechung
- Stufe 3: Regelmäßigen Komplettbearbeitung in Form von Neuauflagen
Wir gewährleisten damit Beratungssicherheit – besonders relevant in Rechtsbereichen, die von großer Dynamik gekennzeichnet sind.
Umfassende intelligente Verlinkung mit dem juris Portal bringt Zeitgewinn
Sowohl im Onlinekommentar und als auch im E-Book können Sie alle zitierten Entscheidungen, Normen und Literaturnachweise per Klick direkt im vollen Wortlaut aufrufen. So behalten Sie die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur stets im Blick. Die Verlinkungsdichte der juris PraxisKommentare ist bis heute einzigartig.
Ihre Vorteile mit juris
Alle Rechtsinformationen sind untereinander vernetzt, damit Sie noch mehr aus Ihrer Recherche herausholen.
Dank zuverlässiger Recherche-Ergebnisse sparen Sie viel Zeit und Aufwand.
Greifen Sie auf ein breites Angebot an Fachliteratur aus der jurisAllianz sowie Primärquellen wie Gesetze und Rechtsprechung zu.
Mit den cleveren Features des juris Portals stellen Sie den Wissenstransfer im Team sicher.
Durch die langjährige Zusammenarbeit mit unseren Kunden können Sie sich auf unsere Erfahrung in der Rechtspraxis verlassen.
Profitieren Sie dank unseres datenbasierten Ansatzes von Lösungen, die kontinuierlich weiterentwickelt werden.