- 30.10.2025
- Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH)
Zur Unverwertbarkeit von Beweisen aus TK-Überwachungsmaßnahmen im Ausland („Anom“)
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält die vom FBI im (unbekannten) europäischen Ausland erhobenen „Anom“-Daten nach den Grundsätzen der Rechtshilfe in Strafsachen für verwertbar – trotz erheblicher „Erkenntnisdefizite“ und einer dadurch bedingten Rechtsschutzverkürzung für die Beschuldigten. Dies widerspricht den nachfolgend aufgezeigten rechtsstaatlichen Prinzipien. Das BVerfG hat aus „verfassungsrechtlicher Perspektive“ ebenfalls keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise geäußert.
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