- 19.05.2026
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Zur Nichtanwendbarkeit von Art. 16 EuInsVO auf § 135 InsO
Der EuGH hat mit dem Urteil vom 19.3.2026 Klarheit über eine Frage herbeigeführt, die – mit einem Hauch von Panik – von manchen bereits als Schicksalsfrage für das deutsche Gesellschafterdarlehensrecht bezeichnet worden war. Die Entscheidung betraf die EuInsVO in ihrer alten Fassung der Verordnung Nr. 1346/2000, ist aber unmittelbar auf die reformierte EuInsVO von 2015 (VO 848/2015) übertragbar, weil die zugrunde liegenden Normen keine inhaltlichen Änderungen erfahren haben.
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