- 27.10.2025
- Zeitschrift für Schadensrecht (zfs)
Hinterbliebenengeld und Schockschaden
Das im Jahr 2017 eingeführte Hinterbliebenengeld ist in der aktuellen Praxis nach wie vor eine eher unbekannte Anspruchsgrundlage.
Das mag vielfältige Gründe haben. An hervorgehobener Stelle ist auch an die Tatsache zu denken,
dass der klassische verkehrsrechtliche Geschädigtenvertreter im Tagesgeschäft vermutlich nur wenige Fälle zu bearbeiten hat. Ursache dafür ist nicht zuletzt der enorme Rückgang von Todesfällen im Straßenverkehr. Dazu kommt, dass auch in der Bevölkerung – und das haben Befragungen in meinem weitläufigen nicht juristisch vorgebildeten Bekanntenkreis ergeben – fast keine Kenntnis über das Hinterbliebenengeld besteht und damit auch kein notwendiges Anspruchsbewusstsein im Schadensfall vorhanden ist.
Schließlich ist der im Gesetz normierte Kreis der Anspruchsberechtigten und auch die Höhe des Hinterbliebenengeldes so offen formuliert, dass dem paradoxerweise eine eher enge Alltagsauslegung folgt und deshalb gerichtliche Auseinandersetzungen unterbleiben.
Und nicht zuletzt steht das Hinterbliebenengeld aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BGH1 in Konkurrenz zum sogenannten Schockschaden.
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