- 26.06.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Wohnungsnutzung: Unterhalt oder Nutzungsentschädigung? – zugleich Urteilsbesprechung von BGH, Beschl. v. 27.11.2024 – XII ZB 28/23
Haben die Eheleute während der Zeit ihres Zusammenlebens ein Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung erworben, so diente diese i.d.R. nicht unerhebliche finanzielle Anstrengung dem gemeinsamen Ziel, eine angemessene Wohnung für die gesamte Familie zu schaffen und Mietzahlungen zu sparen. Diese gemeinsame Lebensplanung gerät jedoch mit der Trennung der Partner und späteren Scheidung der Ehe ins Wanken.
In der Praxis endet der Streit über die Immobilie nicht selten damit, dass die Wohnung oder das Haus entweder verkauft und ein verbleibender Erlös geteilt wird oder ein Ehegatte das Objekt übernimmt und den anderen auszahlt.
Dann stellt sich die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe der nicht mehr in der Wohnung lebende Ehegatte eine Nutzungsentschädigung verlangen kann und welche Bedeutung die Wohnungsnutzung hinsichtlich des Wohnvorteils bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes hat.
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