- 06.05.2026
- Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)
50+1-Regel ohne Ausnahmen: Ein kartellrechtliches Eigentor (Teil 1)
Das Bundeskartellamt untersucht derzeit die Konformität der sog. 50+1-Regel mit dem Kartellverbot. Das Amt empfiehlt der Deutsche[n] Fußball Liga (DFL) die Ausnahmen zugunsten langjähriger Förderer ihres jeweiligen Fußballvereins abzuschaffen. Teil 1 des Beitrags führt in die kartellrechtliche Problematik der 50+1-Regel ein und grenzt die von der Wettbewerbsbeschränkung betroffenen Märkte ab. Teil 2 des Beitrags zeigt, dass eine 50+1-Regel ohne Ausnahmen als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung zu qualifizieren wäre. Damit würde eine Ausnahme vom Kartellverbot gemäß der Wouters-Doktrin von vornherein nicht in Betracht kommen.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp).
Zugriff erhalten Sie mit:
Zugriff erhalten Sie mit:
juris Gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht
Renommierte Kommentare, Fachzeitschriften und Handbücher - für alle Fragen im Urheberrecht.
juris Spectrum
Das umfangreichste juris Recherche-Paket über alle Rechtsgebiete: Rechtsprechung, Vorschriften, Fachliteratur - intelligent verlinkt, immer aktuell.