• 06.05.2026
  • Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

50+1-Regel ohne Ausnahmen: Ein kartellrechtliches Eigentor (Teil 1)

Das Bundeskartellamt untersucht derzeit die Konformität der sog. 50+1-Regel mit dem Kartellverbot. Das Amt empfiehlt der Deutsche[n] Fußball Liga (DFL) die Ausnahmen zugunsten langjähriger Förderer ihres jeweiligen Fußballvereins abzuschaffen. Teil 1 des Beitrags führt in die kartellrechtliche Problematik der 50+1-Regel ein und grenzt die von der Wettbewerbsbeschränkung betroffenen Märkte ab. Teil 2 des Beitrags zeigt, dass eine 50+1-Regel ohne Ausnahmen als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung zu qualifizieren wäre. Damit würde eine Ausnahme vom Kartellverbot gemäß der Wouters-Doktrin von vornherein nicht in Betracht kommen.

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Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)
Quelle: Fundstelle:
  • WRP 2026, 571-576
Autoren:
  • Florian Bien
  • Björn Christian Becker