- 11.02.2026
- Versorgungswirtschaft
Der neue Regulierungsrahmen – BNetzA beschließt zentrale Festlegungen
„Was lange währt, wird endlich gut“. Ob dieses Sprichwort auf die NEST-Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zutrifft, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Am 08. 12. 2025 hat die BNetzA insgesamt acht Festlegungen beschlossen: RAMEN Strom und RAMEN Gas, StromNEF und GasNEF, Methodik Kapitalverzinsungssatz, Effizienzvergleich Strom und Effizienzvergleich Gas sowie Methodik genereller sektoraler Produktivitätsfaktor (NEST-Festlegungen). Die Grundlagen für den Systemwechsel von der normativen Regulierung hin zur administrativen Regulierung sind damit geschaffen. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte und Änderungen der NEST-Festlegungen gegenüber dem bisherigen System insbesondere für den Bereich Strom dar und zeigt die Auswirkungen auf die Netzbetreiber auf.
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