• 16.04.2024
  • Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)

Liebhaberei bei Einkünften aus selbständiger Arbeit am Beispiel eines Autors/Schriftstellers

Die Finanzämter überprüfen seit geraumer Zeit die Einkünfteerzielungsabsicht und Liebhaberei bei den Gewinneinkünften noch intensiver. Es gibt keinen Grund, diese Überprüfung zu fürchten, wenn die von der Rechtsprechung festgelegten Regeln zur subjektiven Gewinnerzielungsabsicht als Streben nach einem Totalgewinn innerhalb der verbleibenden Zeit der wirtschaftlichen Betätigung beachtet werden. Bei einem Autor/Schriftsteller (Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) geht es um die (fort-)bestehende Gewinnerzielungsabsicht, wenn nach vielen Jahren mit Gewinn nur noch Verluste aus selbständiger Arbeit erzielt werden und die verlustbringende Arbeit trotz negativer Gewinnprognose fortgesetzt wird. Ist das Finanzamt unsicher, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, erfolgt diesbezüglich eine vorläufige Steuerfestsetzung gem. § 165 AO, die den Autor/Schriftsteller bis zur Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks einem erhöhten Steuer- und Zinsrisiko aussetzt, weil bei Feststellung der Liebhaberei die Verrechnung der Verluste ausgeschlossen ist.

Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)

Quelle:
Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)

Fundstelle:
Ubg 2024, 213-223

Autoren:
Herbert Fittkau