• 01.06.2026
  • Praxis Steuerstrafrecht (PStR)

Außergewöhnliche Belastungen: Betrug durch Schockanruf führt nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung

Ein durch einen sog. Schockanruf verursachter Vermögensverlust ist nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG abzugsfähig, wenn die Handlung objektiv vermeidbar gewesen wäre und keine existenzbedrohende Belastung vorliegt. Das hat das FG Münster entschieden. Der Beitrag erläutert, wie sich die Entscheidung auf die Substanziierungsanforderungen bezüglich außergewöhnlicher Belastungen in Betrugsfällen auswirkt.

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Praxis Steuerstrafrecht (PStR)
Quelle: Fundstelle:
  • PStR 2026, 106-107
Autoren:
  • Dr. Dario Arconada Valbuena