• 22.09.2026
  • Praxis Nachhaltigkeit (PN)

Termin für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung steht fest: EUDR: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, und wird es jetzt wirklich einfacher?

Zweimal verschoben, nun steht der Zeitplan fest: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung EU 2023/1115) wird verbindlich. Künftig dürfen nur noch Rohstoffe und Produkte auf dem EU-Markt bereitgestellt oder exportiert werden, die nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen – ohne diesen Nachweis entfällt die Verkehrsfähigkeit. Für große und mittlere Unternehmen sowie bisher unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fallende Marktteilnehmer endet die Umsetzungsfrist am 30.12.26, für Klein- und Kleinstunternehmen am 30.6.27. Die EUDR baut auf der EUTR auf, geht jedoch deutlich weiter: Neben der Entwaldungsfreiheit müssen Unternehmen künftig auch die Legalität der Erzeugung belegen. Wie sich diese Anforderungen praktisch umsetzen lassen, zeigt der folgende Beitrag.

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Die neuen Regelungen zu Klimaschutz, Nachhaltigkeit und unternehmerischen Sorgfaltspflichten verlässlich anwenden.
Praxis Nachhaltigkeit (PN)
Quelle: Fundstelle:
  • PN 2026, 82-88
Autoren:
  • Astrid Meyer-Krumenacker