- 14.05.2025
- Praxis Internationale Steuerberatung (PIStB)
Investmentsteuergesetz: Die neue Wegzugsbesteuerung für (Spezial-)Investmentanteile im Privatvermögen
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024; BGBl I 24, Nr. 387) hat der Gesetzgeber § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG neu eingeführt. Sie sind § 6 AStG nachgebildet und sehen mit Wirkung ab dem 1.1.25 erstmals eine Wegzugsbesteuerung für (Spezial-)Investmentanteile des Privatvermögens vor. Dies schränkt die internationale Mobilität von Anteilseignern erheblich ein, denn indem die §§ 19 Abs. 3 und 49 Abs. 5 InvStG eine Anteilsveräußerung fingieren, werden Wertsteigerungen ohne Liquiditätszufluss besteuert. Das siebenjährige Ratenzahlungskonzept entschärft die finanzielle Belastung nur marginal, denn der Steuerpflichtige hat im Regelfall eine Sicherheit zu leisten, wobei zweifelhaft ist, ob die Anteile selbst als Sicherheit akzeptiert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Spezial-Investmentanteilen (§ 49 Abs. 5 InvStG) selbst im Falle einer Rückkehr nach Deutschland dem Anleger die Inanspruchnahme von § 6 Abs. 3 AStG weitgehend versperrt wird. Die §§ 19 Abs. 3 und 49 Abs. 5 InvStG stellen insofern ein nicht zu unterschätzendes Hindernis für die internationale Mobilität von Anlegern dar. Umso wichtiger ist es für die Beratungspraxis, Investmentanteile frühzeitig in die Wegzugs-, Zuzugs- und internationale Nachfolgeplanung einzubeziehen.
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