- 05.05.2026
- Die Personalvertretung (PersV)
Die Berücksichtigung von nicht zum Gegenstand eines Disziplinarverfahrens gemachten Handlungen im Rahmen der Gesinnungsprüfung
Der Beitrag setzt sich mit der im Untertitel genannten Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg auseinander und geht dabei insbesondere der grundsätzlichen Fragestellung nach, inwieweit Handlungen, die nicht Gegenstand des disziplinarrechtlichen Verfahrens waren, letztlich doch Eingang in eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung finden dürfen.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Die Personalvertretung (PersV).
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