• 05.05.2026
  • Die Personalvertretung (PersV)

Die Berücksichtigung von nicht zum Gegenstand eines Disziplinarverfahrens gemachten Handlungen im Rahmen der Gesinnungsprüfung

Der Beitrag setzt sich mit der im Untertitel genannten Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg auseinander und geht dabei insbesondere der grundsätzlichen Fragestellung nach, inwieweit Handlungen, die nicht Gegenstand des disziplinarrechtlichen Verfahrens waren, letztlich doch Eingang in eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung finden dürfen.

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Die Personalvertretung (PersV)
Quelle: Fundstelle:
  • PersV 2026, 200-208
Autoren:
  • Prof. Dr. Andreas Nitschke