• 10.04.2024
  • Die Personalvertretung (PersV)

Die Personalratssitzung unter Einsatz von digitaler Video- und Telefonkonferenztechnik

Der Beitrag stellt ausführlich und vertiefend die Gesetzesneuerungen auf Bundes- und Länderebene im Zusammenhang mit der dauerhaften Einführung von Video- und Telefonkonferenztechnik bei der Durchführung von Personalratssitzungen dar. Er liefert zudem vielfältige praxisrelevante Hinweise zum Einsatz digitaler Video- und Konferenztechnik. Der Fokus wird dabei besonders auf die Aufgaben des Personalratsvorsitzenden1 im Zusammenhang mit der Anberaumung und Leitung von Personalratssitzungen unter Anwendung von Video- und Telefonkonferenztechnik gerichtet.

1) Das generische Maskulinum steht zum Zweck der Erleichterung der Lesbarkeit für alle Geschlechteridentitäten. Dies gilt gleichermaßen für die ausschließlich im Land Nordrhein-Westfalen im LPVG NRW verwendete Bezeichnung des/der Personalratsvorsitzenden als „Vorsitzende Person“.

Die Personalvertretung (PersV)

Quelle:
Die Personalvertretung (PersV)

Fundstelle:
PersV 2024, 148-159

Autoren:
Michael Klein