- 10.09.2026
- Mietrecht kompakt (MK)
Wohnungseigentum: Einbau von Klimageräten
Der BGH festigt in einem aktuellen Urteil (BGH 17.7.26, V ZR 162/25, Abruf-Nr. 255187) seine Rechtsprechung aus 2025 zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf den Einbau eines Klima-Splitgeräts. Anders als in anderen Urteilen (BGH 28.3.25, V ZR 105/24; BGH 23.5.25, V ZR 128/24) bei denen es um Anfechtungsklagen gegen einen Gestattungsbeschluss und um die Frage der unbilligen Benachteiligung ging, geht es im aktuellen Urteil des BGH um einen Anspruch auf Gestattung, der im Wege der Beschlussersetzungsklage verfolgt wurde. Die Anfechtungsklagen gegen den Gestattungsbeschluss (näher dazu MK 26, 37) blieben ohne Erfolg, weil nach Ansicht des BGH bei der Beurteilung, ob eine unbillige Benachteiligung vorliegt, nur unmittelbare Auswirkungen berücksichtigt werden, nicht aber die Auswirkungen des späteren Gebrauchs. Nur wenn bereits bei der Gestattung für die Wohnungseigentümer klar erkennbar sei, dass der spätere Gebrauch zwangsläufig mit einer unbilligen Benachteiligung einhergehen wird, gelte etwas anderes. Das sei bei zugelassenen Klimageräten typischerweise nicht der Fall.
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