• 06.05.2026
  • Mietrecht kompakt (MK)

Maklerrecht: Haftung des Wohnungsmaklers bei Verstoß gegen das AGG-Benachteiligungsverbot

Das AGG ist (schon) seit August 2006 in Kraft. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen (§ 1 AGG). In der Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht spielt das AGG nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Der unter anderem für Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat nun einen Fall entschieden, in dem einem Immobilienmakler vorgeworfen wurde, eine Mietinteressentin bei der Wohnungssuche aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert zu haben. Der Makler verteidigte sich maßgeblich mit dem Argument, er sei nicht Adressat der Regelungen und hafte als vom Vermieter eingeschaltete „Hilfsperson“ nicht selbst. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung, weil sie sich auch mit der potenziellen Haftung von Vermietern bzw. Hausverwaltungen befasst, zudem mit der Beweislastverteilung und in diesem Zusammenhang der Möglichkeit des Nachweises von Indizien im sogen. Testing-Verfahren.

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Mietrecht kompakt (MK)
Quelle: Fundstelle:
  • MK 2026, 85-92
Autoren:
  • Astrid Siegmund