• 20.11.2025
  • Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra)

Selbstbestimmtes Sterben hinter Gittern: Suizidhilfe im Strafvollzug?

Haben Strafgefangene ein Recht auf einen assistierten Suizid? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Spätestens seit Erlass des bahnbrechenden Urteils des BVerfG zur Nichtigkeit des § 217 StGB a.F. und der damit verbundenen Stärkung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben werden jene Fragen drängender. Dass sie keineswegs praxisfern sind, zeigen erste Anträge inhaftierter Gefangener, die sich auf die Mitwirkung am eigenen Suizid richten. Seit 2020 war das BVerfG bereits in zwei Kammerentscheidungen mit den Suizidwünschen Inhaftierter befasst und justierte jüngst in einer dritten Entscheidung nach. Darin bejahte das BVerfG das Grundrecht auch für Strafgefangene und konkretisierte erstmals die allgemeinen Voraussetzungen an eine zulässige Suizidhilfe für den Bereich des Strafvollzuges aus. Die erkennbare Liberalisierungstendenz im Umgang mit Sterbewünschen Strafgefangener ist begrüßenswert. Auch liefert der Beschluss einen weiteren wichtigen Baustein zur Bestimmbarkeit der Freiverantwortlichkeit. Ungeklärt verbleibt jedoch insbesondere die Frage der Reichweite des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben im Strafvollzug sowie jene zur Gewissensfreiheit der Anstaltsbediensteten. Dazu soll der Beitrag Lösungsimpulse geben.

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Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra)
Quelle: Fundstelle:
  • medstra 2025, 343-351
Autoren:
  • Katharina Sachen