- 17.11.2025
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Der nachteilige Mietvertrag als „Verschlechterung“ der Mietsache?
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit den Anwendungsbereich des § 548 Abs. 1 BGB über reine Substanzschäden hinaus auf Beeinträchtigungen des Ertrags- oder Verkehrswertes ausgedehnt, ohne jedoch klare und einheitliche Kriterien zu entwickeln. Anhand eines Praxisfalls, bei dem die Wohnung mit einem wirtschaftlich nachteiligen Mietvertrag zurückgegeben wurde, analysiert Stephan Dusil die Reichweite der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB und stellt fest, dass die bisherigen unklaren Wertungsmaßstäbe eine eindeutige Einordnung dieses Falls nicht erlauben und die Kernfrage, wie viel Sachbezug für § 548 BGB erforderlich ist, weiterhin ungeklärt bleibt.
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