- 13.07.2026
- Löhne und Gehälter professionell (LPG)
Lohnsteueraußenprüfung: Abgeschlossene Lohnsteueraußenprüfung – und dann § 153 Abs. 4 AO!
Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 hat der Gesetzgeber die Anzeige- und Berichtigungspflicht erheblich erweitert. Besonders relevant ist dies für Arbeitgeber nach einer abgeschlossenen Lohnsteueraußenprüfung. Durch den neu eingefügten § 153 Abs. 4 AO entsteht erstmals eine ausdrückliche Pflicht, Prüfungsfeststellungen auch auf andere – nicht geprüfte – Zeiträume und Besteuerungsgrundlagen zu übertragen. Gerade im Bereich der Lohnsteuer kann dies erhebliche praktische und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. LGP erläutert die Handlungsempfehlungen.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Löhne und Gehälter professionell (LPG).
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