- 04.02.2026
- Juristische Rundschau (JR)
Die Kosten der teilweisen Klagerücknahme: Ein Plädoyer für die Mehrkostenmethode
Die obergerichtliche Rechtsprechung hat zur Ermittlung der Kosten, die bei einer teilweisen Rücknahme der Klage durch den Kläger zu tragen sind, zwei Berechnungsmethoden entwickelt. Während die sog. Quotenmethode die Unterliegensfiktion des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO auch zur Ermittlung der Kostenhöhe fortführt, beziffert die sog. Mehrkostenmethode das Unterliegen des Klägers in Ansehung des zurückgenommenen Teils der Klage nur in Höhe der durch die Rücknahme verursachten Mehrkosten. Wegen ihrer stärkeren Verankerung im Veranlassungsprinzip ist der Mehrkostenmethode der Vorzug zu geben, wie der folgende Beitrag zeigt.
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